Entziehung der Fahrerlaubnis nach erstmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

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Zum ersten Mal unter Einfluss von Cannabis unterwegs und Führerschein entzogen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein hat mit seinem Beschluss vom 27.06.2018 zu Aktenzeichen – 4 MB 45/18 – eine harte Entscheidung zur Frage getroffen, wann ein Autofahrer nicht zwischen Cannabis-Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr unterscheiden könne.

Derzeit geht die Rechtsprechung überwiegend davon aus, dass bei einem Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum der Kraftfahrer bereits Einschränkungen in seiner Fahrfähigkeit verspürt. Die Wissenschaft regt an, diesen Wert auf 3,0 ng/ml und damit deutlich zu erhöhen. Trotzdem ist es so, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis nach Genuss von Cannabis derzeit noch hart beurteilt wird.

Die oben genannte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein ist hart, weil sie diesen Grenzwert noch einmal festklopft. Gerade bei Cannabis ist den Konsumenten häufig nicht bewusst, wie schnell die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, wenn sie ein oder 2 Tage vorher Cannabis konsumiert haben. Im vorliegenden Fall ging es um einen gelegentlichen Cannabiskonsumenten und nicht um eine Person, die regelmäßig oder gar täglich Cannabis konsumiert.

Vielen Konsumenten ist nicht bewusst, dass der Konsum von Cannabis auch noch Monate später nachgewiesen werden kann.

Akut und für den Entzug des Führerscheins maßgeblich ist natürlich der derzeitige THC-Gehalt im Blut. Wenn es jedoch darum geht, festzustellen, ob ein Kraftfahrer zum Führen von Fahrzeugen geeignet ist, kann beispielsweise angeordnet werden, dass eine tiefgehende Blutuntersuchung vorgenommen wird. Die Abbauprodukte von TAC, also dem Wirkstoff der Cannabispflanze, können noch bis zu 9 Monate nach dem Konsum nachgewiesen werden.

Wenn also beispielsweise ein Cannabis-Konsument von der Polizei angehalten wird und eine Blutuntersuchung erfolgt, kann dies unter Umständen dazu führen, dass der Führerschein für lange Zeit entzogen bleibt, weil ein regelmäßiger Konsument nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit als Kraftfahrer verfügt (Stichwort „Idiotentest“ = MPU). So jedenfalls sehen es die Führerscheinbehörden.

Häufig sitzen Konsumenten von Cannabisprodukten dem Irrtum auf, dass – ähnlich wie nach dem Genuss von Alkohol – der Wirkstoff innerhalb eines Tages ausreichend abgebaut ist. Dies ist aber nicht automatisch der Fall. So erlebe ich in der Praxis regelmäßig Fälle, in denen Autofahrer am Freitag oder Samstag Cannabis-Produkte konsumiert haben und dann am darauf folgenden Montag (oder Dienstag) in eine Kontrolle geraten und ihren Führerschein losgeworden sind, weil eine zu hohe Wirkstoffkonzentration im Blut nachgewiesen wurde.


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