Was muss ich nach einem Unfall machen?

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Was muss ich nach einem Unfall machen?

Sicherheit zuerst

Unfallstelle sofort absichern. Warnblinkanlage anschalten und das Warndreieck ungefähr 100 Schrittlängen entfernt aufstellen. Dabei auf die eigene Sicherheit achten – insbesondere auf Autobahnen und Schnellstraßen.

Handy anschalten und 110 anrufen

Sofort die Polizei anrufen und, wenn es Verletzte gibt, auch den Rettungswagen (112).

Erste Hilfe leisten

Überblick behalten und Unfallbeteiligte erkennen! Wenn es Verletzte gibt, Erste Hilfe leisten.

Keine Unfallschuld zugeben

Personendaten austauschen: Ja. Aber Schweigen ist Gold: Geben Sie keine Unfallschuld zu.

Nichts verändern

Bei hohem Sachschaden, Verletzten und fehlender Einigung absolut nichts am Unfallort verändern, bis die Polizei kommt. Schadenteile auf der Straße (Splitter, Blech, Plastikteile) unbedingt am Fundort fotografieren (bevor andere Autos darüber fahren).

Bei Bagatellschäden Fotos aus jeder Richtung machen (dabei herumliegende Teile - auch Kleinteile -fotografieren).

Dann Skizze anfertigen – Beide Unfallteilpartner müssen die Skizze unterschreiben.

Erst dann den Unfallort räumen, falls Sie den Verkehr massiv beeinträchtigen.

Unfallbericht

unbedingt vollständig ausfüllen. Sehr wichtig sind: Name des Fahrers und des Halters, Kfz-Kennzeichen. Daran denken: Fahrer und Halter sind oft unterschiedliche Personen

 möglichst noch Versicherungs-Nummer und -Gesellschaft aufschreiben!

Polizei ist gekommen

Schuldfrage unklar? Keine weiteren Angaben zum Unfallhergang machen. Das polizeiliche Unfallprotokoll prüfen. Weitere Angaben nur über Ihren Verkehrsanwalt.

Versicherung ruft an

Wenn die Versicherung des Gegners anruft, am Telefon auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Nach dem Unfall – auf keinen Fall:

  • vor Ort Ihre Unfallschuld eingestehen!

auf keinen Fall:

  • die Unfallabwicklung einem Dritten überlassen (z.B. Ihrer Werkstatt)!

auf keinen Fall:

  • eine "kostenlose" Unfallhilfe annehmen (z.B. durch Anbieter, die sich um alles kümmern, denen Sie aber vorher Ihre Schadenersatzansprüche abtreten müssen)!

auf keinen Fall:

  • etwas mit der gegnerischen Versicherung vereinbaren: keine Vorschläge der Versicherung zur Auswahl der Werkstatt oder des Sachverständigen akzeptieren!

auf keinen Fall:

  • vom Unfallgegner oder von seiner Versicherung beeinflussen lassen!

Das sind Ihre Rechte

  • Schadenersatzansprüche bei einem unverschuldeten Kfz-Schaden geltend machen.                     Das ist mitunter kompliziert. Mit Hilfe eines freien Sachverständigen und Ihres Anwalts aber eine leicht zu lösende Aufgabe.
  • Freie Anwaltswahl 
    • Erst Ihren Anwalt fragen bevor Sie mit dem gegnerischen Versicherer in Kontakt treten.
    • Der Anwalt ist kostenlos! Als Geschädigte(r) haben Sie Anspruch auf anwaltliche Hilfe. Die Anwaltskosten sind ein Teil des Unfallschadens! Die zahlt die Versicherung. Nur bei einem Rechtstreit vor Gericht müssen Sie vielleicht vorab etwas an den Anwalt zahlen.
  • Freie Wahl eines Sachverständigen/Gutachters
  • freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen
  • Mietwagen während der Reparatur (oder bis das Ersatzfahrzeug beschafft ist) oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
  • Erhalt des Geldbetrags, der zur Reparatur erforderlich ist
  • eine Reparatur des Fahrzeugs. Die Reparaturkosten dürfen aber die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Sonst erhalten Sie Geld und zwar soviel, wie das kaputte Fahrzeug direkt vor dem Unfall wert war

Schadenregulierung

Die gegnerische Versicherung wird Ihnen anbieten, dass sie sich um alles kümmert. Natürlich hat die gegnerische Versicherung auch eigene Interessen. Sie wird den Schaden so günstig wie möglich abrechnen wollen. Günstig für die Versicherung heißt aber nicht unbedingt auch, dass das für Sie die beste Lösung ist. Fragen Sie einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Wenn sie keine Schuld am Unfall hatten, kostet sie der Rechtsanwalt in der Regel nichts. Er aber kennt sich genau mit der Schadenabrechnung aus und kann Ihnen helfen. So erhalten Sie Rat und Hilfe zu allen denkbaren Schadenspositionen.

Der Verkehrsanwalt kümmert sich für Sie um Folgendes:

  • Schadenersatzforderungen geltend machen
  • Beweissicherung
  • Feststellung des Schadenumfangs
  • Wertminderungsforderung
  • Reparaturkosten und alle daran geknüpften Fragen
  • Gutachter: erkennt zuverlässige Gutachter in Ihrer Nähe
  • Gutachterkosten
  • Fragen zu Mietwagen(kosten)
  • bei Personenschaden kümmert er sich um Schmerzensgeld und andere Unfallfolgen


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