envion AG – Betrugsverdacht – Es geht um Token im Wert von rund 40 Mio USD aus dem ICO

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Das bislang wohl erfolgreichste Crowdfunding im deutschsprachigen Raum des Crypto-Mining-Startups envion AG versinkt im Chaos, so das Handelsblatt.

Das deutsch-schweizerische Technologie-Unternehmen entwickelt eine energieeffiziente Lösung für die Schaffung von Krypto-Währungen, das sogenannte Crypto-Mining, und sammelte hierzu rd. $ 100 Mio. über ein sog. „ICO“ (Initial Coin Offering) ein (s. auch https://www.anwalt.de/rechtstipps/ico-investitionen-rund-um-bitcoin_107446.html).

Neben der sog. „difficulty“ (Berechnungsschwierigkeit) und den Hardware-Beschaffungs-Problemen, ist der Energieverbrauch und die damit verbundene Kostenstruktur derzeit ein Hauptproblem im Zusammenhang mit dem Mining von Token (s. auch https://www.anwalt.de/rechtstipps/bitcoinvest-cloud-mining-pool-mining-power-anbieter-zahlt-nicht-mehr-gewohnte-daily-earnings_133588.html).

Firmenchef Matthias Woestmann erstattete nach verschiedenen Presseberichten Anzeige in Baar/Schweiz und fordert Krypto-Börsen weltweit auf, den Handel mit EVN-Token einzustellen. 

Offenbar wurde eine große Anzahl Token (Wert rd. $ 40 Mio.) illegal erstellt und ein Teil davon (rd. $ 20 Mio.) in Umlauf gebracht und verkauft.

Die im Rahmen des ICO von envion angebotene Anlage (Token) wurde als Genussrecht nach deutschem Recht ausgestaltet. Die Verzinsung erfolgt in Form einer Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft.

Woestmann beabsichtigt laut wallstreet-online alle ausgegebenen EVN-Token durch neue EVN2-Token zu ersetzen.

Alte EVN-Token werden vom Dividendenbezug ausgeschlossen und verlieren ihre Gültigkeit.

Alle Handelsstellen wurden aufgefordert, keine EVN-Token mehr zu vertreiben. Ein neuer Smart Contract wird derzeit erstellt und soll von mehreren unabhängigen Institutionen vor Anwendung geprüft werden.

Der Verwaltungsrat soll derzeit keinen Zugriff auf die Website haben, vorläufig sei www.envion-recovery.org die autorisierte Adresse.

Angesichts der komplexen Materie der Genussrechte – die Investition an sich, aber auch hinsichtlich der Fragen des Crowdfunding bzw. ICO, der sog. ad-hoc-Publizität, und weiterer möglicher Folgen der dargestellten Vorgänge, sollten sich Anleger von einem im Bereich Krypto-Währungen und ICO versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Nicht selten kommt es zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, regelmäßig sind die Verfahren jedoch nicht vor Eintritt der zivilrechtlichen Anspruchsverjährung abgeschlossen, weshalb Anleger stets die eigene Durchsetzung Ihrer Ansprüche prüfen sollten. 

Daneben werden häufig Insolvenzverfahren über das Vermögen beteiligter Gesellschaften beantragt bzw. eröffnet, welche für viele Anleger kompliziert sind, was nicht selten die Forderungsanmeldung erschwert und häufig zu einem Bestreiten der angemeldeten Forderungen durch den Insolvenzverwalter führt. 

Ansprüche der Anleger in solchen Zusammenhängen sind differenziert zu prüfen und können sich bspw. gegen die Gesellschaft selbst, aber u. U. auch gegen Berater, Vermittler oder andere Personen wie Gründer, Gesellschafter, Hintermänner, die Geschäftsführung, ggfs. Treuhänder oder auch Wirtschaftsprüfer richten. 

Mit komplexen Fällen aus dem Bereich des Bank-und Kapitalmarktrechts beschäftigt sich Rechtsanwalt Rainer Lenzen von der Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht – Rechtsanwalt Rainer Lenzen bereits seit Jahren und beobachtet etwa seit 2015 auch die Entwicklungen auf dem Krypto-Markt, wobei u. a. im Zusammenhang mit einem ICO eines russischen Anbieters Ansprüche eines Mandanten ebenso durchgesetzt werden konnten, wie die Kanzlei bereits eine Vielzahl von Mandanten bspw. im Zusammenhang mit Mining-Projekten vertritt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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