Veröffentlicht von:

Erbrecht: Nachlassverfahren in Serbien

  • 2 Minuten Lesezeit

Unter dem Nachlassverfahren in der Republik Serbien versteht man ein Verfahren, bei dem das Gericht oder der Notar feststellt, wer die Erben des Verstorbenen sind, welche Vermögenswerte seinen Nachlass bilden und welche Rechte aus dem Nachlass den Erben und anderen Personen zustehen.


Wer leitet das Nachlassverfahren ein?

Das Nachlassverfahren wird von Amts wegen eingeleitet, sobald das Gericht erfährt, dass eine Person verstorben ist oder für tot erklärt wurde. In der Praxis sind aber vom Gericht eingeleiteten Verfahren eher selten. Die meisten Nachlassverfahren werden jedoch beim Notar durchgeführt.

Das Nachlassverfahren kann auch auf Antrag einer berechtigten Person eingeleitet werden und beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Anhand einer Vollmacht, kann ein Rechtsanwalt im Namen des Mandanten das Verfahren einleiten und führen.


Welches Gericht/Notar ist für die Durchführung des Nachlassverfahrens zuständig?

Dasjenige Amtsgericht ist zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz hatte. Wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes weder einen Wohnsitz noch einen Aufenthalt in der Republik Serbien hatte, ist das Gericht zuständig, in welchen Bezirk sich der überwiegende Teil des Nachlasses des Erblassers befindet.


Welchen Phasen des Nachlassverfahrens gibt es?

Das Nachlassverfahren in Serbien umfasst mehrere Phasen:

  1. Vorbereitung der Auseinandersetzung des Erbes
  2. Bestandsaufnahme des Vermögens
  3. Verfahren nach Erhalt der Sterbeurkunde
  4. Auseinandersetzung des Erbes
  5. Erlass des Erbscheins

Während des gesamten Nachlassverfahrens kann das zuständige Gericht Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses ergreifen.

Bei der Verhandlung des Nachlasses sind sowohl testamentarische als auch gesetzliche Erben verpflichtet, eine Erklärung zur Erbschaft abzugeben. Eine Erklärung kann entweder positiv sein (dass der Erbe die Erbschaft annimmt) oder negativ (dass der Erbe auf die Erbschaft verzichtet). Die Erklärungen kann nicht teilweise sein (z.B., dass der Erbe nur Rechte, aber keine Verpflichtungen annimmt) und kann nicht unter Bedingungen abgegeben werden.


Beschluss über die Erbfolge (Erbschein)

Nach der Erbschaftsabwicklung und nachdem das Gericht oder der Notar alle relevanten Tatsachen festgestellt hat, erlässt es einen Beschluss über die Erbfolge, in dem festgelegt wird, wer die Erben des Verstorbenen sind, wie groß ihre Erbteile sind, welches Vermögen seinen Nachlass bildet und welche Rechte aus dem Nachlass den Erben gehören und welche ggf. anderen Personen (z. B. Nutznießern).


Welche Rechtsmittel gibt es gegen den Beschluss über die Erbfolge?

Der Beschluss über die Erbfolge kann innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Beschlusses (Erbscheins) angefochten werden. Nachdem der Beschluss über die Erbfolge rechtskräftig geworden ist, kann er nicht mehr durch außerordentliche Rechtsmittel angefochten werden. Die betroffene Partei muss ihre Rechte in einem Zivilverfahren (durch Klage) oder durch Einreichung eines erbrechtlichen Anspruchs nach Rechtskraft des Beschlusses über die Erbfolge geltend machen.


Für weitere Informationen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns bitte unter office@vrlegal.rs oder www.vrlegal.rs

Foto(s): Aleksandra Rajic

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Anwalt Luka Vodinelic

Beiträge zum Thema