Erfolg für Verbraucherschutz: Audi zu 17.883,63 € Schadensersatz verurteilt!

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Das Landgericht Memmingen fällt ein verbraucher-freundliches Urteil. Auch knapp zehn Jahre nach dem Kauf eines Audi Q3 hatte der Käufer die Möglichkeit, Schadensersatz-Ansprüche gegen Audi geltend zu machen. Dieser erwarb das Fahrzeug im März 2013 zu einem Kaufpreis von 34.670,01 €. Im Fahrzeug ist der VW-Skandalmotor EA 189 verbaut. Die Audi AG hat dem Kläger deshalb einen Schadensersatz zu zahlen. Dieser beträgt 17.883,63 € zuzüglich Zinsen.

Der Grund: Die Audi AG gehört zum Volkswagen-Konzern. Aus diesem Grund betrifft der VW-Abgasskandal auch unter anderem Fahrzeuge von Audi. Der Fahrzeughersteller hat deshalb für die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu haften. Diese basiert auf der Tatsache, dass der Motor EA 189 eine rechtswidrige Abschalteinrichtung enthält. Gemäß § 852 BGB ist daher auch noch bis zehn Jahre nach dem Kauf der Anspruch auf Schadensersatz möglich. Der Anspruch ist bis dahin nicht verjährt.

Der Konzern verfolgt die Plattformstrategie. Für alle Fahrzeugmodelle existiert eine einheitliche Basis in Bezug auf die Technik. So fertigt der VW-Konzern anhand des Baukastensystems die Kraftfahrzeuge der unterschiedlichen Hersteller. Das LG Memmingen teilte diese Auffassung. Denn das bedeutet schließlich, dass das von Audi produzierte Fahrzeug trotzdem die illegale Abschalteinrichtung von VW enthält. Schließlich ist darin der skandalträchtige Motor EA 189 verbaut.

Die sittenwidrige Schädigung basiert auf der gewinnorientierten Unternehmens-Strategie. Schließlich dient das Baukastensystem der Kostenreduktion. Zudem herrschen zwischen VW und Audi auch engmaschige Verstrickungen in Personalkreisen. Diese reichen bis in die Chefetage.

Aufgrund dieses Sachverhalts verurteilte das LG Memmingen Audi, dem Kläger einen Schadensersatz von 17.883,63 € zuzüglich Zinsen zu zahlen. Audi hatte das schadhafte Fahrzeug zurückzunehmen.

Foto(s): stock.adobe.com/167423649

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