Erfolg gegen SCHUFA & Mercedes-Benz Leasing GmbH: Negativmerkmal für Hamburger Geschäftsführer beseitigt

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Für einen GmbH-Geschäftsführer stellte die bankrechtlich spezialisierte Anwältin Dr. Ina Becker die Kreditwürdigkeit durch Löschung eines eingetragenen Negativmerkmals samt Forderungsverlauf bei der SCHUFA Holding wieder her. Es ging um ein bei der SCHUFA eingetragenes Abwicklungskonto mit einem Saldo von rund 36.000 Euro, das die Mercedes-Benz Leasing GmbH gemeldet hatte. Durch den Negativeintrag war nicht nur die Bonität des Betroffenen als natürliche Person, sondern auch die Kreditwürdigkeit der vom Unternehmer geführten GmbH erheblich beeinträchtigt bzw. nicht mehr existent.


Anwaltliche Prüfung und außergerichtliche Interessensvertretung


Es ging um vertrags- und datenschutzrechtliche Fragen, die Folgen einer Übertragung von Gesellschaftsanteilen samt interner Haftungsfreistellung zwischen dem Verkäufer sowie Käufer einer GmbH und um eine Bürgschaftsverpflichtung des Geschäftsführers im Rahmen eines Kfz-Leasingvertrags, die die Hamburger Rechtsanwältin für ihren Mandanten prüfte.


In einem Anspruchsschreiben an die SCHUFA Holding AG vom 01.08.2023 forderte Dr. Becker das bundesweit tätige Kreditinformationssystem dazu auf, den Negativeintrag samt Historie und weitere Einträge unverzüglich zu sperren und zu löschen.


Unzumutbar lange Bearbeitungszeiten bei der SCHUFA


Aktuell teilt die SCHUFA Betroffenen von Negativeinträgen mit, sie hätte durch zahlreiche Anliegen derzeit Verzögerungen in der Bearbeitung "von über einem Monat". Bezieht man dies auf die regulären Bearbeitungszeiten von zwei bis drei Wochen, würde dies bedeuten, dass existentiell bedrohliche Falscheinträge potentiell erst nach einer Dauer von insgesamt sechs bis sieben Wochen bei der SCHUFA gelöscht werden. 


„Dies ist ein unzumutbarer Zustand, der dringend zu beheben ist. Wegen ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung sind auf Gewinnerzielung gerichtete Kreditinformationssysteme wie die SCHUFA Holding AG im hochsensiblen Bereich der Kreditvergabe unter Gesichtspunkten des Unternehmens- sowie Persönlichkeitsschutzes dazu verpflichtet, qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zu beschäftigen“, meint Rechtsanwältin Dr. Becker. 


Löschungsbestätigung der SCHUFA vom 21.08.2023


Mit Schreiben der SCHUFA vom 21.08.2023, d. h. hier immerhin bereits nach Ablauf von drei Wochen, teilte diese Folgendes mit:


„Aufgrund der Anmerkung Ihrer Mandantschaft und nach Rücksprache mit unserem Vertragspartner haben wir uns nach Überprüfung des Vorgangs vor dem Hintergrund der uns insgesamt vorliegende Informationen entschlossen, die hier in Rede stehenden Daten Abwicklungskonto seitens der Mercedes-Benz Bank Gruppe mit den Angaben zum Forderungsverlauf aus dem SCHUFA-Datenbestand zu löschen.“ 


Intransparente Aspekte des aktuellen SCHUFA-Auskunftsverfahrens


Des Weiteren bestätigte die SCHUFA der Hamburger Anwältin, dass antragsgemäß bestimmte Daten nicht mehr an Vertragspartner übermittelt würden. Im Ergebnis war die Bonität des Mandanten und die seiner GmbH wiederhergestellt und verbessert.


„Wegen derzeitig teils bestehender, inakzeptabler Intransparenz des aktuellen Melde- sowie Auskunftsverfahrens sollte jeder Unternehmer generell Bereinigungsmaßnahmen zu seinem personenbezogenen Datenbestand bei der SCHUFA anwaltlich prüfen lassen“, empfiehlt Rechtsanwältin Dr. Becker.


Autorin: Rechtsanwältin Dr. Ina Becker hat eine wissenschaftliche Dissertation zum Melde- und Auskunftsverfahren sowie Scoring der SCHUFA verfasst. Mit ihrer Hamburger Bankrechtskanzlei unterstützt seit mehr als 20 Jahren bundesweit Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen der Kreditwürdigkeit.  


Foto(s): Rechtsanwältin Dr. Ina Becker


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