SCHUFA-Löschung von Negativmerkmal SE- Bonität für GmbH-Geschäftsführer wiederhergestellt

  • 1 Minuten Lesezeit

Für einen GmbH-Geschäftsführer erreichte die Bankrechtsspezialistin Dr. Becker, dass eine im Datenbestand der SCHUFA Holding AG eingetragene, titulierte Forderung samt Negativmerkmal „SE“ gelöscht wurde. 

Wegen des Negativeintrags zu vertragswidrigem Verhalten berechnete die SCHUFA keinen Scorewert mehr. Der Geschäftsführer war im Geschäftsverkehr erheblich in seiner Kreditwürdigkeit beeinträchtigt. Ihm drohte sogar die Kündigung laufender Kredite und eine Existenzgefährdung seiner GmbH, die mehrere Millionen Euro Umsatz pro Jahr erzielt.

„Sobald Daten zu nichtvertragsgemäßem Verhalten vorliegen und kein Scorewert mehr zum Betroffenen berechnet wird, nehmen viele Banken und andere kreditgebende Stellen dies ohne jede nähere Prüfung zum Anlass,  bestehende Geschäftsverbindungen zu kündigen und keine neuen Verträge mehr abzuschließen“, erläutert Rechtsanwältin und SCHUFA-Expertin Dr. Becker. 

„Besonders gefährlich sind titulierte Forderungen im Gegensatz zu rein bestrittenen Forderungen. Denn sobald gerichtlich feststeht, dass eine Forderung nicht gezahlt wurde, unterstellen Kreditinformationssysteme eine Zahlungsunfähigkeit oder –unwilligkeit des Schuldners“, warnt Dr. Becker. Wegen des längeren Verfahrens bis zur Titulierung, bei dem sich der Schuldner ja zur Wehr hätte setzen können, ist eine derartige Forderung in der Regel nicht mehr bei der SCHUFA zu beseitigen. Sie bleibt für mindestens drei Jahre im Datenbestand gespeichert.

Mit ihren Spezialkenntnissen zum Auskunfts- und Meldeverfahren der SCHUFA wusste Rechtsanwältin Dr. Becker hier, was zu tun war. Nach anwaltlicher Aufforderung bestätigte das bundesweit größte  Kreditinformationssystem der Kanzlei Dr. Becker nur zwei Tage später, das Negativmerkmal samt aller Angaben zum Forderungsverlauf „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ zu löschen. Die Bonität des Geschäftsführers und seiner GmbH war wiederhergestellt.

„Die Kreditwürdigkeit von Unternehmen hängt nicht nur vom jeweiligen Rating, z. B. der Creditreform oder Bürgel, ab. Vielmehr sollten Unternehmensleiter und Selbstständige laufend ihren persönlichen Datenbestand bei der SCHUFA Holding AG kontrollieren“, empfiehlt Rechtsanwältin Dr. Becker, die bereits zahlreiche Löschungen eingetragener Negativmerkmale erreichte.

Foto(s): Dr. Ina Becker

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. Ina Becker

Beiträge zum Thema