Erfolg nach Klage: Stadt München wird verurteilt Kitaplatz für 1-jähriges Kind zu vermitteln. Update: Kitaplatz ist da
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Das Verwaltungsgericht München hat die Stadt München verpflichtet, einem 1-jährigen Kind unserer Mandanten einen Betreuungsplatz zuzuweisen, was innerhalb von drei Wochen nach dem ursprünglich beantragten Betreuungsbeginn erfolgte (Beschluss vom 01.12.2023, Az. M 18 E 23.5239). Unsere Kanzlei, spezialisiert auf Kita- und Kindergartenplatzklagen sowie erfahren in der schnellen und effizienten Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten, bietet eine kostenlose Erstberatung und einen kostenfreien Klageentwurf an.
Die Stadt München wurde vom Verwaltungsgericht München dazu verurteilt, einem 1-jährigen Kind unserer Mandanten einen Betreuungsplatz zu vermitteln (VG München, Beschluss vom 01.12.2023, Az. M 18 E 23.5239).
Bereits drei Wochen nach dem ursprünglich beantragten Betreuungsbeginn hat das Kind unserer Mandanten einen Kitaplatz erhalten. Dieser aktuelle Fall zeigt wieder einmal, dass Kitaplatzklagen vor Gericht sehr oft helfen einen Platz zu erhalten, wenn man sinst nur auf die Warteliste vertröstet wird.
Schnelle Lösung ohne langwierige Klage
Nachdem wir den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bei Gericht eingereicht haben dauerte es nur einen Monat bis wir den Beschluss des Gerichts zugunsten der Familie erhalten haben.
Als erfahrene Anwaltskanzlei mit deutschlandweiter Expertise im Bereich Kita- und Kindergartenplatzklagen wissen wir, wie wichtig eine qualifizierte Betreuung für Kinder ist. Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass Kinder ihren Kita- oder Kindergartenplatz erhalten.
Kostenlose Erstberatung und Klageentwurf
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, um Ihre individuelle Situation zu bewerten und Ihnen alles zu erklären. Wenn Sie unser Anfrageformular ausfüllen, erhalten Sie nicht nur eine kostenlose Erstberatung, sondern auch einen kostenfreien Klageentwurf. So können Sie sich von unserer effizienten und schnellen Arbeitsweise überzeugen.
Viele Möglichkeiten uns zu beauftragen
Unsere Kanzlei bietet verschiedene Möglichkeiten der Beauftragung an, um Ihnen den Zugang zu einer professionellen rechtlichen Unterstützung zu erleichtern. Unabhängig von Ihren finanziellen Möglichkeiten können wir maßgeschneiderte Lösungen anbieten.
- Für einen unkomplizierten Festpreis von 180€ reichen wir für Sie eine Klage ohne Kostenrisiko ein (in Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer).
- Oder rechnen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
- Für finanziell schwächer gestellte Familien, die beispielsweise Bürgergeld beziehen, steht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns völlig unverbindlich
Wenn auch Sie Schwierigkeiten haben, einen Kitaplatz oder Kindergartenplatz für Ihr Kind zu finden, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Besuchen Sie hierzu am besten unsere Website und füllen Sie unser "großes Anfrageformular" aus, um unverbindlich einen Klageentwurf zu erhalten:
Unsere Kanzlei vertritt Mandanten deutschlandweit und steht Ihnen zur Seite, damit Ihr Kind die bestmögliche Betreuung erhält.
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
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