Erfolgreiche negative Feststellungsklage gegen die FKH OHG

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Die FKH OHG berühmt sich, angebliche Forderungen der Firma Provea erworben zu haben. Diese lässt sie dann durch die UGV Inkasso GmbH, deren Geschäftsführer zugleich persönlich haftender Gesellschafter der FKH OHG ist, eintreiben.

In einem von mir vertretenen Fall wurde ein Betrag in Höhe 502,07 EUR aus einem angeblichen Kaufvertrag aus dem Jahr 2005 gefordert. Der Kaufpreis selbst soll im Übrigen lediglich 20,70 EUR betragen haben, der Rest setzt sich aus Inkasso- und Rechtsanwaltsgebühren zusammen.

Da mein Mandant zu keinem Zeitpunkt mit der Firma Provea in Kontakt stand, dort nie etwas bestellt und auch nie eine Mahnung erhalten hat, wurde gegen die unberechtigte Forderung eine negative Feststellungsklage erhoben. Hierbei handelt es sich um eine Klage auf Feststellung, dass eine bestimmte Forderung, hier die Forderung der FKH OHG, nicht besteht. Diese hätte nun im Rahmen des Gerichtsverfahrens ihren behaupteten Anspruch beweisen müssen. Diesen Nachweis konnte sie aber nicht erbringen, weshalb sie letztendlich die Klage anerkannt hat. Dem entsprechend erließ das AG Hamburg-Barmbek ein Anerkenntnisurteil.

Die Beklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen, die zusammen genommen ihre vermeintliche Forderung übersteigen.

Gegen unberechtigte Forderungen sollte man sich zur Wehr setzen.

http://www.ra-becker-hamburg.de/pdf/AG_Hamburg-Barmbek_-_Anerkennisurteil_FKH_OHG.pdf


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