Erfolgreiche Revision gegen ein Strafurteil? – möglich! –

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Die erfolgreiche Revision im Strafverfahren

–Die Königsdisziplin anwaltlicher Tätigkeit–

Die Durchführung eines Revisionsverfahrens in Strafsachen gehört zu den anspruchsvollsten Tätigkeitsfeldern anwaltlicher Beratung und Vertretung. 

Statistisch gesehen haben nur ein Bruchteil (weniger als 10 Prozent) aller eingelegten Revisionen Erfolg. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Durchführung des Revisionsverfahrens als regelmäßig aussichtslos anzusehen ist.

Hierzu ein Beispielfall aus unserer Praxis:

In dem von uns betreuten Mandat konnten wir es erreichen, dass das zuständige Revisionsgericht (Oberlandesgericht Hamm) die Entscheidung eines Berufungsgerichts (Kleine Strafkammer am Landgericht Bochum) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bochum zurückverwiesen hat.

Beide Vorinstanzen verurteilten unseren Mandanten, welcher strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten ist, für eine Tat, die er nicht begangen hatte. 

Sowohl das Ausgangsgericht (Amtsgericht Wanne-Eickel) als auch das Berufungsgericht (Kleine Strafkammer am Landgericht Bochum) stützen ihre Verurteilung jeweils auf die Aussage eines Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Bochum, obwohl der Angeklagte einen Entlastungszeugen präsentieren konnte, der den Ausführungen des Beamten widersprach.

Beide Vorinstanzen stellten die Aussage des Polizeibeamten ohne tragfähige Grundlage über die Einlassung des Angeklagten sowie die Aussage des Entlastungszeugen.

Durch das Anklicken des folgenden Links gelangen zu unserem vollständigen Artikel auf unserer Website „topuz-law.de“ und können mehr über den streitgegenständlichen Sachverhalt sowie über das Revisionsverfahren im Allgemeinen erfahren.



Tolga Topuz
Rechtsanwalt


April 2024 – Düsseldorf –

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/landgericht-m%C3%BCnchen-bayern-treppen-3454348/

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