Briefe von Inkassounternehmen

  • 1 Minuten Lesezeit

Brief von einem Inkassounternehmen erhalten?

Was tun?

Briefe von einem Inkassounternehmen zu erhalten, können für die Betroffenen unangenehm sein und teilweise sogar Panik auslösen.

Viele unserer Mandanten stellen uns als erstes folgende Frage:

„Bekomme ich jetzt einen SCHUFA-Eintrag?“

Diese Frage können wir in der Regel verneinen.

Der Umstand, dass der Betroffene möglicherweise eine Rechnung nicht gezahlt hat, führt noch nicht dazu, dass dieser eine negative Eintragung bei SCHUFA erhält. Damit eine Eintragung bei der SCHUFA erfolgen kann, muss der jeweilige Gläubiger dies zunächst beantragen. 

Bestreitet ein Schuldner, die gegen sich geltend gemachte Forderung, so darf keine Eintragung erfolgen. Ist rechtswidriger Weise eine Eintragung erfolgt, so steht dem Betroffenen ein Löschungsanspruch zu, welcher notfalls sogar mittels einstweiliger Verfügung des zuständigen Gerichts durchgesetzt werden kann.

Inkassounternehmen „leben“ gerade davon, dass verängstigte Schuldner unüberlegt irgendwelche Zahlungen an sie leisten. Vor allem unseriöse Gläubiger kooperieren mit Inkassounternehmen, um rechtlich „unsichere“ Forderungen durchzusetzen. Unsere bisherige Erfahrung mit Inkassounternehmen hat uns eben dies immer wieder gezeigt.

Wie Sie sich als Betroffener im konkreten Einzelfall verhalten sollten, erfahren Sie unserem Fachbeitrag auf unserer Kanzleiwebseite „topuz-law.de“.

Durch das Anklicken des folgenden Links gelangen Sie sofort zu unserem Artikel.

Tolga Topuz
Rechtsanwalt


März 2024 – Düsseldorf –

Foto(s): pixabay.com/de/users/nattanan23-6312362/


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Tolga Topuz

Beiträge zum Thema