Erfolgreiche SCHUFA-Bereinigungen für Unternehmer–Teil 1

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Das bundesweit größte Kreditinformationssystem der SCHUFA Holding AG verarbeitet täglich Datenabfragen potentieller Kreditgeber „anlässlich einer Anfrage zur Bonitätsprüfung einer Personen-/Kapitalgesellschaft zu der hinter der Gesellschaft stehenden natürlichen Person“. 

Kreditwürdigkeit des Geschäftsführers korrespondiert mit Firmenbonität

Übersetzt bedeutet dies, dass sich eine negative Kreditwürdigkeit des jeweiligen Unternehmensleiters als natürlicher Person direkt auf die Bonität der von ihm geführten Personen- oder Kapitalgesellschaft auswirkt. Umso wichtiger ist es für jeden Firmeninhaber, den eigenen Datenbestand frei von Negativmerkmalen oder sonstigen fragwürdigen Einträgen zu halten und seine SCHUFA ständig zu überwachen. Denn jeder Negativeintrag zur natürlichen Person kann de facto dazu führen, dass das jeweilige Unternehmen kein Bankkonto mehr oder eine Kündigung der Geschäftsverbindung erhält.

Sobald ein Negativmerkmal vorliegt oder ein anderer Eintrag, der die Kreditwürdigkeit beeinträchtigt, sollte sofort ein auf SCHUFA-Recht spezialisierter Anwalt beauftragt werden. Dieser kann mit seinen datenschutz- sowie bankrechtlichen Kenntnissen für eine vorzeitige Löschung und eine sonstige Bereinigung des Datenbestands sorgen, wie die folgenden Beispiele zeigen. 

Vorzeitige Löschung von Telekom-Negativeintrag samt Abwicklungskonto

Einen besonders hart erkämpften Erfolg gegen die SCHUFA Holding AG erzielte Rechtsanwältin Dr. Becker für eine Unternehmerin mit eigener, im Immobilienbereich tätiger Firma.

Die überdurchschnittlich engagierte Mandantin war nicht nur zusätzlich zu ihrer firmeneigenen Makler- sowie Verwaltungstätigkeit im Angestelltenverhältnis tätig, sondern ergänzend als mehrfache Mutter ausgelastet. Aus persönlichen Gründen war es in der Vergangenheit zu Zahlungsstörungen gekommen, die die Telekom Deutschland GmbH der SCHUFA gemeldet hatte. Generell bleiben eingetragene Negativmerkmale selbst nach Erledigung durch Zahlung taggenau drei Jahre im Datenbestand gespeichert. Sie werden an einen großen Kreis von Vertragspartnern der SCHUFA beauskunftet, die Kredite oder kreditähnliche Leistungen vergeben.

Da die Unternehmerin zwei für sie wichtige Immobilientransaktionen getätigt hatte, benötigte sie dringend ein Bankdarlehen für die Sanierung eines größeren Objekts. Sie beauftragte die ihr empfohlene SCHUFA-Expertin Dr. Becker mit einer Prüfung sowie Bereinigung ihres persönlichen Datenbestands bei der SCHUFA Holding AG.  

Erschwerend bei der Sachbearbeitung erwies sich der Umstand, dass wegen Zeitablaufs und ihres vielfältigen Engagements kaum noch Unterlagen oder konkrete Informationen zu einzelnen Vorgängen mehr vorhanden waren.  Diese waren daher zunächst durch Nachfragen und aktive Mithilfe von Sachbearbeitern bei der Telekom in Erfahrung zu bringen. 

Anwaltliche Überzeugungsarbeit bei der SCHUFA

Durch sehr viel Hartnäckigkeit, eine taktisch-strategische Abstimmung mit der Mandantin und wiederholtes Nachhaken bei der SCHUFA Holding AG gelang es Rechtsanwältin Dr. Becker schließlich, dass die SCHUFA den Negativeintrag der Telekom Deutschland GmbH „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ vorzeitig löschte, bestätigt mit Schreiben des Kreditinformationssystems vom 16.05.2022.

Nachmeldungen zur erfolgten Löschung an Vertragspartner

Sobald eine Datenlöschung erfolgt ist, werden alle Vertragspartner der SCHUFA, die aufgrund bestehender oder geplanter Geschäftsverbindungen Informationen erhalten haben, durch sogenannte Nachmeldungen über die durchgeführte Aktualisierung informiert. 

„Das SCHUFA-System ist nicht dazu in der Lage, Einzelschicksale zutreffend abzubilden. Wegen der datenschutzrechtlich flexiblen Vorschriften, kann ein auf SCHUFA-Recht spezialisierter Anwalt mit dem Einfallstor der Einzelfallabwägung gerechte Ergebnisse schaffen“, erläutert SCHUFA-Expertin Dr. Becker. 

Weiterer Erfolg gegen die Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch und SCHUFA Holding AG 

Für einen freiberuflich tätigen Fotografen und zugleich erfolgreichen Unternehmer setzte die SCHUFA-Expertin Dr. Becker durchsetzungsstark Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gegen die Barclays Bank durch. Diese hatte der SCHUFA Holding AG zwei Negativmerkmale übermittelt, obwohl die Meldevoraussetzungen nicht vorlagen.

Keine geltungserhaltende Reduktion bei fehlerhafter Datenübermittlung

Die Bank berief sich bis zuletzt vergeblich auf eine geltungserhaltende Reduktion der von ihr bei der SCHUFA rechtswidrig gemeldeten Daten zu der einmalig aufgetretenen Zahlungsstörungen. Als direkter Vertragspartner des bundesweit größten Kreditinformationssystem beantragte die Barclays Bank, die SCHUFA möge die Speicherung beider gemeldeten Negativmerkmale aufrechterhalten und lediglich Daten abändern.

Aufgrund der fundierten rechtlichen Argumente der Bankrechtskanzlei Dr. Becker entschied sich die SCHUFA Holding AG  jedoch in beiden Fällen dazu, sowohl den Kredit samt Forderungsverlauf als auch das gemeldete Abwicklungskonto samt Angaben zur Forderungshistorie jeweils „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ im Datenbestand des Unternehmers zu löschen. Dies bestätigte sie der Hamburger Bankrechtskanzlei mit Schreiben vom 15.02.2022.

Rechtsanwältin Dr. Becker kennt sich mit den Melde- und Auskunftsvoraussetzungen des SCHUFA-Verfahrens bestens aus, da sie eine Dissertation über diese verfasst hat, siehe hierzu auch https://www.bankrecht-dr-becker.de/veroeffentlichungen/datenschutzrechtliche-fragen-des-schufa-auskunftsverfahrens/

Der Beitrag wird fortgesetzt mit einem folgenden Teil 2.

Foto(s): Dr. Ina Becker

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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