Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: neue Erfolgsaussichten gegen Bußgeldbescheide!

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Aus einem am 15.12.2020 veröffentlichtem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 1616/18) ergeben sich verlässliche Anhaltspunkte, erfolgreich gegen Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen vorzugehen. Demnach wurde einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die den Zugang des Betroffenen im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu Informationen betrifft, die nicht Teil der Bußgeldakte waren, nämlich zu sogenannten Rohmessdaten. 

Bei standardisierten Messverfahren sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geringere Anforderungen an die Beweisführung und die Urteilsfeststellungen des Bußgeldrichters zu stellen. Bestehen keine Bedenken gegen die Richtigkeit des Messergebnisses, genügt zum Nachweis eines Geschwindigkeitsverstoßes grundsätzlich die Mitteilung des eingesetzten Messverfahrens, der ermittelten Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz und des berücksichtigten Toleranzwertes. Die bloße Behauptung, die Messung sei fehlerhaft, begründet für das Gericht keine Pflicht zur Aufklärung. Bei solchen Messverfahren muss daher die Verteidigung ganz konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes vortragen. Die hierfür erforderliche eigenständige Überprüfung des Messvorgangs kann sie aber nur dann vornehmen, wenn ihr auch die sogenannten Rohmessdaten zur Verfügung gestellt werden, die zum Zweck der Ermittlung der vermeintlichen Geschwindigkeitsüberschreitung entstanden sind, aber nicht zur Akte genommen wurden. Ansonsten ist das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang für die Verteidigung, dass es Messgeräte gibt, welche diese sogenannten Rohmessdaten gar nicht speichern. Man wird auf Grundlage des nun vorliegenden Beschlusses davon ausgehen müssen, dass Bußgeldbescheide, welche auf der Messung eines solchen Gerätes beruhen, zukünftig keinen Bestand haben können, da der Messvorgang nicht im Nachhinein vollständig auf Fehlerhaftigkeit überprüft werden kann. 

Es empfiehlt sich daher, einen Bußgeldbescheid dahingehend überprüfen zu lassen und ggf. anzugreifen. Gern stehe ich dafür zur Verfügung.

 


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