ERGO-Versicherungsgruppe: Ansprüche der Versicherungsnehmer

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Der ERGO-Versicherungskonzern kommt nicht zur Ruhe.

Nach dem unsäglichen Sexskandal wegen Lustreisen der Außendienstmitarbeiter als „Belohnung für gute Geschäfte" wird der ERGO-Konzern nun von zwei weiteren, höchst heiklen und unter Umständen auch sehr teuren Skandalen erschüttert:

Wie zum einen zwischenzeitlich bekannt wurde, hat der ERGO-Konzern bereits eingeräumt, wissentlich Kunden benachteiligt zu haben. Betroffen sind immerhin bis zu 14.000 Kunden (!).

Konkret geht es um zu hoch berechnete Kosten bei Riester-Verträgen aus dem Jahre 2005 betreffend der früheren Tochter „Hamburg-Mannheimer", wobei der Fehler bereits intern seit 2005 bekannt gewesen sei.

Des weiteren sollen Außendienstmitarbeiter der einstigen ERGO-Tochter Victoria die Kunden im Jahre 2009 bewusst und systematisch falsch beraten haben, um zu erreichen, dass bestimmte Lebensversicherungsverträge nachteilig für die Kunden gekündigt werden, und das ausbezahlte Geld dann in spezielle Unfallversicherungen fließt.

Betroffene sollten daher auf jeden Fall und umgehend auf das Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsrat zur eingehenden sachlich-rechtlichen Prüfung entsprechender Ansprüche gegen den ERGO-Konzern einholen, um hier kein Geld zu verschenken, und auch keine Fristen zu versäumen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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