Erhöhung der Anwaltsgebühren geplant
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Noch in dieser Legislaturperiode sollen die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angepasst werden. Darauf haben sich die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) nun mit dem Gesetzgeber geeinigt.
Forderungen nach Erhöhung bereits seit 2018
Da die Vergütungen nach dem RVG insbesondere für Anwälte auf dem Land häufig nicht mehr ausreichen, fordern BRAK und DAV federführend bereits seit 2018 eine Erhöhung der Anwaltsgebühren. Die letzte Anpassung der Gebührensätze nach dem RVG fand im Jahr 2013 statt. Bis 2018 waren zwar die Tariflöhne in der Wirtschaft um ca. 13 Prozent gestiegen, die Anwaltsvergütung wurde jedoch nicht gleichermaßen angepasst.
BRAK und DAV fordern regelmäßige Anpassung
Der gemeinsame Katalog, den die Präsidenten von BRAK und DAV 2018 der damaligen Bundesministerin der Justiz Katarina Barley übergaben, forderte unter anderem eine kontinuierliche Anpassung der Anwaltsvergütung in regelmäßigen Intervallen, die sich an der allgemeinen Tariflohnentwicklung von 2,6 Prozent jährlich orientiert. Neben einer Anpassung von 13 Prozent bis zum 1. August 2018 wurden auch strukturelle Verbesserungen gefordert.
Einigung 2020: einmalige Anpassung der Anwaltsgebühren
Nach fast zwei Jahren wurde nun ein Kompromiss erzielt. Länder und Anwaltsorganisationen haben sich auf eine einmalige zehnprozentige Anpassung der Anwaltsgebühren geeinigt. Die Anpassung soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen, wird aber frühestens Mitte 2021 erwartet.
Weitere Forderungen der Anwälte anerkannt
Neben der allgemeinen linearen Erhöhung der Gebühren ist nun außerdem eine zehnprozentige Sondererhöhung im Sozialrecht geplant. Ebenfalls angehoben wird die Fahrtkostenpauschale von bisher 0,30 Euro/km auf 0,42 Euro/km. Die nach Stunden gestaffelten Tage- und Abwesenheitsgelder werden von 25/40/70 Euro auf 30/50/80 Euro erhöht.
Zahlreiche Forderungen der Anwaltschaft abgelehnt
Andere Forderungen der Anwaltsorganisationen wurden hingegen abgelehnt. Dazu zählt z. B. die Einführung einer zusätzlichen Terminsgebühr bei mehr als drei über zweistündigen Terminen. Auch eine insgesamte Erhöhung der Terminsgebühren und der Gebühren im strafrechtlichen Bereich wurde abgelehnt.
Auch Gerichtskosten sollen steigen
Die Erhöhung der Anwaltsgebühren soll mit einer parallelen Anhebung der Gerichtsgebühren einhergehen. Der Grund: Höhere Rechtsanwaltskosten bedeuten für die Länder höhere Kosten bei Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe.
(TZE; ZGRA)
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