Erlaubnispflicht für Finanzdienstleistungen - Wer benötigt eine BaFin-Erlaubnis?

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Welche Personen oder Unternehmen benötigen eine Genehmigung nach KGW, ZAG oder KAGB?

Unter diese Vorschrift fallen grundlegend Personen oder Unternehmen, die die Absicht haben, bestimmte Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen durchzuführen. Dies betrifft beispielsweise folgende Geschäftsmodelle:


  • Banken und Finanzdienstleistungsinstitute, die traditionelle Bankaktivitäten wie Einlagen- und Kreditgeschäfte, Zahlungsdienste, Depotgeschäfte, Emissionsgeschäfte oder die Verwaltung von Finanzportfolios ausführen möchten.
  • Personen oder Unternehmen, die gewerblich oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Darlehensverträge vermitteln, Abschlüsse über Darlehensverträge oder ähnliche Geschäfte vorbereiten oder durchführen möchten.
  • Personen oder Unternehmen, die gewerblich oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Finanztransfergeschäfte oder Devisengeschäfte durchführen oder Finanztransferdienstleistungen erbringen möchten.
  • Personen oder Unternehmen, die als Zahlungsinstitut agieren und Zahlungsdienste gemäß dem Zahlungsdiensterecht ausführen möchten
  • Unternehmen, die als E-Geld-Institut tätig sein möchten und E-Geld-Geschäfte durchführen möchten
  • Andere Finanzdienstleister, die spezielle Finanzdienstleistungen erbringen möchten, wie beispielsweise Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung, Anlageberatung oder Finanzportfolioverwaltung
  • Handel, Vermittlung, Verwahrung und Speicherung von Kryptowährungen
  • Je nach Ausgestaltung können auch Crowdfundingplattformen lizenzpflichtig sein  


Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Gibt es Ausnahmen von der Genehmigungspflicht?

Ja, es gibt Ausnahmen von der Genehmigungspflicht gemäß den einschlägigen Gesetzen. Zum Beispiel benötigt nicht jeder eine Erlaubnis, der Bankgeschäfte innerhalb eines Konzerns betreibt oder lediglich Anlage- und Abschlussvermittlung, das Platzierungsgeschäft oder Anlageberatung unter einem Haftungsdach erbringt.


Genehmigungsantragstellung

Was ist bei der Stellung eines Genehmigungsantrags zu beachten?

Neben den spezifischen Anforderungen für die einzelnen genehmigungspflichtigen Tätigkeiten verlangt die BaFin für die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung diverse Informationen und Unterlagen, unter anderem zu folgenden Punkten:  


  • Antragsteller
  • Geschäftsmodell
  • Geschäftsplan
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen / Musterkundenverträge
  • Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter
  • Risikomanagement (Geldwäscheprävention etc.)
  • Mindestkapitalanforderungen


Ob Ihr Vorhaben unter die Erlaubnispflicht fällt und was konkret bei der Antragstellung zu beachten ist, bedarf einer individuellen Prüfung und sollte durch einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht begleitet werden.


Die Kanzlei WR Legal

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