Ermittlungsverfahren oder Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung - Rat vom Fachanwalt

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Sie haben die Mitteilung erhalten, dass gegen Sie wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gem. § 224 StGB ermittelt wird oder gar schon ein Anklageschrift? Hier lohnt sich die Mandatierung eines erfahrenen Strafverteidigers.

Das vorgeworfene Delikt ist gesetzlich wie folgt definiert:

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,

4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Das heißt grundsätzlich, bei dieser Tat wird nicht der Erfolg mit hoher Strafe belegt, sondern die Art und Weise der Handlung. Besonders häufig wird eine Körperverletzung mittels eine gefährlichen Werkzeugs oder gemeinschaftlich begangene vorgeworfen.

Unter einem gefährlichen Werkzeug wird ein Gegenstand verstanden, der nach seiner Beschaffenheit und der konkreten Verwendung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Diese erheblichen Verletzungen müssen nicht entstehen, das Werkzeug muss nur geeignet sein, diese herbeizuführen. Da der Täter die Körperverletzung „mittels“ des gefährlichen Werkzeugs begangen hat, ist es leicht festzustellen, ob es bei der gewählten Verwendung diese Eignung aufwies. Beim „beschuhten Fuß“ ist der Schuh und nicht der Fuß das Werkzeug. Je robuster der Schuh, desto gefährlicher.  Es kommt im Einzelfall darauf an, hier den Ermittlungsbehörden die konkrete Verwendung und den Gegenstand so ungefährlich wie möglich darzustellen. Eine generelle "Handlungsanleitung" gibt es hierfür nicht, jedoch kann Ihr Verteidiger hier sein Wissen um ähnliche Fälle einbringen.

Eine Körperverletzung wird gemeinschaftlich begangen, wenn mindestens zwei Personen einverständlich zusammenwirken und dem Opfer im Tatortbereich unmittelbar gegenüberstehen. Hier ist unter Umständen die Einwirkung der zweiten Person auf das Opfer gar nicht notwendig. Schon ein nahes Danebenstehen kann eine mehrjährige Haftstrafe zur Folge haben. Auch hier wird und muss ein erfahrener Verteidiger sein Wissen und Können einbringen.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und hat in seiner beruflichen Laufbahn schon unzählige solcher Verfahren zur Einstellung gebracht.  Je früher er auf Ihr Verfahren einwirken kann, desto größer die Chancen, dass Sie überhaupt keine oder nur eine sehr geringe Strafe erhalten.

Diese ist umso wichtiger, als schon eine Geldstrafe über 90 Tagessätzen in das Führungszeugnis eingetragen wird und diese für die persönliche Zukunft schwerwiegender sein kann als die eigentliche Strafe. Auch ist eine Einstellung wichtig, um eventuellen Schmerzensgeld- oder Schadensersatzforderungen erfolgreich entgegentreten zu können.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.






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