Erneut Anschreiben der Vero UK Ltd. durch die Kanzlei CJSH Solicitors

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Erneut liegt uns ein Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors vor, die für die Vero UK Limited eine Verletzung von Urheberrechten an der Software VISI (eine CAD/CAM-Software) rügen.

Laut des (via E-Mail) übersandten Schreibens soll die Vero UK Ltd. die Inhaberin von Urheberrechten an der Software sein. Allerdings kann in Deutschland eine Gesellschaft nicht Urheber sein, da nur eine natürliche Person ein Werk schöpfen kann und in Deutschland, anders als in England, Urheberrechte nicht übertragen werden können. Was hier übertragen werden kann, sind allenfalls Nutzungsrechte an einem Werk. Diesbezüglich wird allerdings in dem Anschreiben ebenfalls versichert, dass alle gewerblichen Schutzrechte unumschränkt der Vero UK Ltd. zustünden (wobei streng genommen das Urheberrecht nicht zu den gewerblichen Schutzrechten zählt).

Dem Schreiben nach soll die Vero UK Ltd. festgestellt haben, dass der Angeschriebene die Software VISI verwendet haben soll, ohne eine entsprechende Berechtigung (Lizenz) hierfür besessen zu haben. Gemäß „geltendem nationalem Recht“ führe dies zu einer Urheberrechtsverletzung, durch welche der Vero UK UG unter anderem Ansprüche auf Auskunft und Schadenersatz zustünden.

Es folgt noch das Angebot, „zur besseren Beurteilung des Verdachtes“ weitere „Details unseres Verdachtes“ mitzuteilen. Das Schreiben schließt mit der Bitte um Stellungnahme.

Wird um die Zusendung weiterer Details gebeten, erhält der Angeschriebene eine Aufstellung, unterteilt in „Maschine“, „MAC-Adresse“, „Produkt“, „Start Datum“ und „Ende Datum“ nebst Angabe eines Codes.

Das Schreiben ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Da keine Unterlassungserklärung eingefordert wird, handelt es sich formell nicht um eine Abmahnung. Allerdings ist auch kein Verzicht auf eine solche Weiterung zu erkennen, die damit zunächst einmal unerwähnt im Raum steht („…stehen unserer Mandantschaft unter anderem folgende Ansprüche zu:…“).

Auch die Bitte um (lediglich) Stellungnahme sowie das Angebot weiterer Details samt der grundsätzlich vergleichsweise freundlichen Ansprache sind unüblich. Täuschen sollte man sich hier allerdings nicht lassen. Das Schreiben dient nicht dazu, Freundschaften zu knüpfen, sondern handfeste Zahlungsforderungen vorzubereiten.

Das Vorgehen der Vero UK Ltd. sehen wir aus unterschiedlichem Grunde in hohem Maße kritisch. Wir raten in jedem Fall davon ab, den Forderungen ohne Weiteres nachzukommen.

Angesichts der nicht mehr umkehrbaren Folgen einer einmal erteilten Auskunft und der zu erwartenden hohen Forderung auf Nachlizenzierung raten wir dazu, unter Beachtung der von der Vero UK Ltd. gesetzten Frist einen mit der Materie vertrauten Fachanwalt einzuschalten.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie im Urheberrecht bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie sich gerne an mich wenden. Sie können mir auch einfach eine Kopie des Schreibens nebst Ihrer Rufnummer via E-Mail oder Fax zusenden. In diesem Fall melde ich mich gerne bei Ihnen zurück. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage.


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