Erneut erfolgreich bei Darlehenswiderruf vor BGH

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Durchhaltevermögen zahlt sich auch bei Widerrufsfällen aus!

In einem von RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Bad Nauheim (in den ersten zwei Instanzen) geführten Verfahren wegen eines Darlehenswiderruf gegen eine örtliche Sparkasse hat der BGH auf die eingelegte Revision nun das Urteil des OLG Frankfurt vom 13.07.2016 (19 U 184/15) mit Urteil vom 23.01.2018 (XI ZR 359/16) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung ans OLG Frankfurt zurückverwiesen.

Das OLG Frankfurt hatte (falsch, wie der BGH nun entschied) den Darlehenswiderruf wegen angeblichem Rechtsmissbrauch noch zurück- und die Klage abgewiesen. Dies war besonders ärgerlich, da der BGH insoweit am 12.07.2016 bereits im Urteil XI ZR 564/15 klargestellt hatte, dass Rechtsmissbrauch hier grundsätzlich ausscheidet und die Pressemitteilung insoweit dem OLG FFM vor seinem Urteil bereits vorlag.

Diese fehlerhafte Beurteilung korrigierte der BGH nun auf das Rechtsmittel der Klägerin.

Das OLG Frankfurt wird nun erneut über den Fall entscheiden müssen.

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Ersteinschätzung, ob Ihr Darlehen erfolgreich widerrufen werden kann oder ob ein bereits erklärter Widerruf Aussichten auf erfolgreiche Durchsetzung hat.

Rechtsanwalt Koch hat bereits mehrere Vortragsveranstaltungen zu diesem Bereich durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen – er wird dementsprechend auf der Seite der Stiftung Warentest gelistet.

Er ist weiter Mitglied im bundesweiten Netzwerk www.jetzt-widerrufen.de.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

www.widerruf-durchsetzen.de


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