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Erneute Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte iAd Motion E-Services GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

In dieser Woche erreichten mich weitere Anfragen zu Abmahnungen der Motion E-Services GmbH.

In den Abmahnungen, die durch die CBH Rechtsanwälte am 18.03.2022 ausgesprochen wurden, wird den Abgemahnten vorgeworfen Produktbilder einer Jacke der Marke Schmuddelwedda ohne Zustimmung der Motion E-Services GmbH in einer privaten ebay Kleinanzeige veröffentlicht zu haben.

Die Fotos wurden jeweils über die bekannte Onlineverkaufsplattform Zalando bezogen.

Forderungen:

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Abmahnkosten in Höhe von bis zu 627,13€ (Streitwert 6.000,00€) gefordert.

Zudem wird die Auskunft über den Verwendungszeitraum der Bilder verlangt. Die Auskunft dient dem Zweck einen weiteren Lizenzschadensersatz einfordern zu können. In der Vergangenheit wurden ca. 600,00€ Schadensersatz pro verwendetem Bild verlangt.

Wenngleich die Rechteinhaberin in entsprechenden Folgeschreiben mitteilen lässt, dass für derartige Bilder eine gefestigte Lizenzpraxis bestehe, habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Forderungen im Vergleichswege erheblich reduziert werden können. Da in den meisten Fällen, tatsächlich ein Urheberrechtsverletzung gegeben ist, rate ich den Mandanten von einer Eskalation der Angelegenheit, die in der Regel in einem Rechtsstreit endet, ab. Das primäre Ziel der Verteidigung ist in der Minimierung der Kosten zu sehen.

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Ich vertrete seit Jahren Mandanten in den Bereichen des Wettbewerbsrechts, Markenrechts und Urheberrechts. Die Erfahrung aus hunderten von Abmahnungen erlaubt es mir die für Sie bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Gerne berate und vertrete ich auch Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.

„Erste Hilfe“ für Abgemahnte:

  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
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