Erneuter großer Erfolg: Anklagen gegen Verantwortliche von betrügerischen Cybertrading-Plattformen - Geld zurück!

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Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat mit Pressemitteilung vom 17.02.2023 bekannt gegeben, dass die Zentralstelle Cybercrime Bayern nach umfangreichen und langwierigen Ermittlungen gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberpfalz bereits Ende des Jahres 2022 Anklagen gegen mutmaßliche Verantwortliche der betrügerischen Anlageplattform GetFinancial zu einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg erhoben hat. 

In dem Strafverfahren müssen sich israelische Staatsangehörige im Alter von 34, 34 und 62 Jahren verantworten. Die Männer sollen 2015 in unterschiedlichen Rollen in das Geschäft mit betrügerischen Online-Plattformen eingestiegen und bereits damals ein erstes Callcenter in Israel gegründet haben. Weitere Callcenter sollen in den Folgejahren auch in Georgien, in der Republik Moldau und in Armenien eingerichtet worden sein. Die Täter haben aus diesen Callcentern heraus gutgläubige Kunden dazu veranlasst, auf einer Vielzahl von betrügerischen Plattformen im Vertrauen auf eine lukrative Anlagemöglichkeit hohe Geldsummen zu investieren („Cybertrading“).

Typische Betrugsmasche in Form des Online-Trading-Betruges

Die betrügerische Bande soll die typische Betrugsmasche des Online-Trading-Betruges bzw. Cyber-Trading-Betrugs angewendet haben. Die potenziellen Opfer wurden von professionellen Callcentern kontaktiert und die Anrufer gaben vor, sich in Online-Trading mit den unterschiedlichsten Finanzinstrumenten (bis zu deren Untersagung vor allem binäre Optionen, nunmehr insbesondere CFDs, Forex, Kryptowährungen) bestens auszukennen. 

Eine Investition bzw. eine Platzierung von Optionen sowie ein Vorhalten von Anlegergeldern zur Rückzahlung bzw. zur Gewinnausschüttung finden laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in Wahrheit nicht statt. Denn die eingezahlten Gelder werden zu keinem Zeitpunkt angelegt, die für den Kunden sichtbare Handelsplattform ist ebenso wie das angebliche Kundenkonto rein fiktiv. Die Opfer dieser Betrugs-Plattformen erleiden einen Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals.

Rein fiktive Online-Broker-Plattformen – Dunkelziffer der Geschädigten ist sehr hoch

Von diesem Deliktsphänomen, das der internationalen organisierten Cyber-Kriminalität zuzurechnen ist, sind laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg allein in Deutschland zehntausende Anleger betroffen, in zahlreichen anderen europäischen Ländern gibt es unzählige weitere Geschädigte. Die Dunkelziffer ist erheblich, da vielen Anlegern das (vermeintlich) hohe Verlustrisiko der gewählten Investmentart bekannt ist und sie irrtümlich davon ausgehen, dass sich genau dieses Risiko verwirklicht hat. Viele Anleger schämen sich auch sehr, Opfer eines solchen Betruges geworden zu sein und verfolgen den Betrug daher nicht.

Massenhaft gewerbs- und bandenmäßiger Anlagebetrug über zahlreiche betrügerische Anlageplattformen

Die Gruppierung soll laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg für folgende betrügerische Anlageplattformen verantwortlich sein:

• TradeSolid und SolidCFD (mit Einzahlungen von getäuschten Kunden weltweit in Höhe von mindestens 3,8 Mio. EUR)
• IntegraOption und FXIntegra (mindestens 113.880 EUR)
• TechOption (mindestens 175.000 EUR)
• GetFinancial unter den Domains getfinancial.com und get-financial.com (mindestens 16 Mio. EUR)
• ProCapitalMarkets (mindestens 7,1 Mio. EUR)
• GainFinTech (mindestens 2,7 Mio. EUR)
• MyCoinBanking (mindestens 15,1 Mio. EUR)
• AccepTrade (mindestens 3,0 Mio. EUR)
• ProfitsTrade (mindestens 25,2 Mio. EUR)
• CoinsBanking (mindestens 3,4 Mio. EUR)

Den drei Angeschuldigten wird laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in diesem Verfahren u. a. gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen. Sie wurden 2021 in Slowenien, Italien und Israel festgesetzt und in der Folge auf Betreiben der Zentralstelle Cybercrime Bayern nach Deutschland ausgeliefert.

In einem separaten Verfahren muss sich ein 44-jähriger ukrainischer und israelischer Staatsangehöriger verantworten, der laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg 2019 zu der Tätergruppe hinzugestoßen und für Webekampagnen verantwortlich gewesen sein soll. Unter seiner Führung sollen Marketingabteilungen in Tiflis und Kiew nicht nur die Webseiten der betrügerischen Anlageplattformen vorbereitet haben, sondern auch Werbeseiten, auf denen potentiellen Kunden Investitionsgewinne versprochen wurden und auf denen sie ihre Telefonnummer und E-Mail-Adressen hinterlassen konnten. Daneben soll er Fake-Profile auf Facebook und in Bewertungsforen erschaffen haben, um dort für positive Bewertungen der Anlageplattformen der Gruppierung zu sorgen. Der Mann wurde Ende Februar 2022 bei der Ausreise aus der Ukraine in Polen festgenommen und von dort am 15.03.2022 nach Deutschland ausgeliefert.

Schließlich wurde laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in einem weiteren Verfahren eine 30-jährige Russin angeklagt, die im Dezember 2018 als Managerin für das IT-Entwicklerteam der Gruppe eingestellt worden sein soll. Aufgabe dieses Teams war es laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg unter anderem, Zahlungsdienstleistern den Zugang zum Kundenverwaltungssystem zu ermöglichen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen für die Mitarbeiter der Callcenter zu beschaffen und zu verwalten und das Kundenverwaltungssystem fortzuentwickeln. Sie wurde in Georgien festgenommen, im Mai 2022 nach Deutschland ausgeliefert und muss sich nunmehr unter anderem wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs verantworten.

Gegen weitere Mitglieder der Tätergruppierung dauern die Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberpfalz an. Weitere Auslieferungen sind laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in Vorbereitung.

Großer Täterkreis mit enormer Organisationsstruktur

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Den Ermittlungsbehörden ist hiermit ein großartiger Erfolg gegen einen massenhaften gewerbs- und bandenmäßigen gelungen. Solche Anlage-Betrugs-Plattformen basieren üblicherweise auf einer riesigen Organisationsstruktur mit Arbeitsteilung, d.h. die Täter sind i.d.R. international vernetzt, betreiben eine klare Aufgabenteilung und bedienen sich eines Zukaufs von kriminellen Dienstleistungen. So ist ein Teil der Bande für die Technik, ein anderer für die Kundenakquise und ein dritter für die Geldwäsche zuständig. Solche Banden betreiben oft zahlreiche  verschiedene Trading-Plattformen gleichzeitig, damit sich der große Aufwand lohnt.“ 

Ermittlungserfolge brauchen ihre Zeit – Geduld ist gefragt

Rechtsanwältin Nauschütz fügt hinzu: „In diesem Fall haben die Ermittlungen mehrere Jahre gedauert. Erst als das komplette kriminelle Netz auch international identifiziert war, konnten die Ermittlungsbehörden endlich zuschlagen. Dies ist durchaus nicht ungewöhnlich, wenn man sich vergegenwärtigt, wie komplex und international die Täter- und Organisationsstruktur ist und wieviel Kooperation, Abstimmung und Personal zwischen den verschiedenen Ermittlungsbehörden aus den verschiedenen europäischen Ländern notwendig ist.“

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät Trading-Betrugs-Opfern: „Geschädigte Anleger sollten überprüfen lassen, ob von solchen Ermittlungserfolgen auch ihre Trading-Plattform betroffen ist. In diesem Fall wäre es wichtig, ihren Schaden rechtzeitig geltend zu machen, um von den Erfolgen zu profitieren. Dieser Fall zeigt wieder, dass es sich lohnt, gegen die Betrüger vorzugehen und sich von einem spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen. Je früher, desto besser.“

Um Geld zurück zu erhalten, müssen die Geschädigten eigene Ansprüche geltend machen 

Durch die Festnahme der Betrüger erfahren die geschädigten Anleger Gerechtigkeit und dürfen jetzt hoffen, ihre Investitionen wieder zurück zu erhalten. Das passiert jedoch nicht automatisch denn das Strafverfahren dient nämlich vorrangig der Bestrafung der Täter. Die betrogenen Anleger müssen daher in einem eigenen Verfahren, sog. Adhäsionsverfahren oder auf dem zivilrechtlichen Weg ihre Ansprüche geltend machen. Hier sollten sich die geschädigten Anleger von einem auf Online-Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen.

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob auch Ihre Anlageplattform von diesem Ermittlungserfolg betroffen ist und Sie Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.

Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.

Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:

Kontaktformular Kanzlei plan C

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.

Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.

www.kanzlei-plan-c.de






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