Erpressung: Strafbarkeit und Strafen im Überblick
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Inhaltsverzeichnis
Die Erpressung ist ein schwerwiegendes Delikt im deutschen Strafrecht und wird gemäß § 253 Strafgesetzbuch (StGB) geahndet. Wer eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, begeht eine Erpressung. Dies kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen.
Definition und gesetzliche Grundlagen
Im Zentrum der Erpressung steht die Anwendung von Gewalt oder die Drohung mit einem empfindlichen Übel, um das Opfer zu einer Vermögensverfügung zu bewegen. Die Tat stellt somit eine Kombination aus Nötigung und Betrug dar. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 253 StGB, der wie folgt lautet: "Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Strafmaß und Strafzumessung
Die Strafe für eine Erpressung orientiert sich an der Schwere der Tat und den Umständen des Einzelfalls. Folgende Strafrahmen sind gesetzlich vorgesehen:
- Grundfall (§ 253 Abs. 1 StGB): Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
- Versuch (§ 253 Abs. 3 StGB): Der Versuch ist strafbar und wird entsprechend geahndet.
- Schwerer Fall (§ 253 Abs. 4 StGB in Verbindung mit § 250 StGB): Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr (Verbrechen). z.B. als Gewerbsmäßigkeit oder als Mitglied einer Bande.
Was bedeutet "empfindliches Übel"?
Ein empfindliches Übel ist ein Nachteil, der geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem verlangten Verhalten zu bestimmen. Dies kann beispielsweise die Androhung körperlicher Gewalt, die Offenlegung privater Informationen oder die Androhung wirtschaftlicher Nachteile sein. Die Drohung muss dabei so ernst sein, dass sie das Opfer in eine Zwangslage versetzt.
Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren
Als Beschuldigter in einem Erpressungsverfahren haben Sie bestimmte Rechte, die Sie unbedingt kennen sollten:
- Schweigerecht: Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten, und können die Aussage verweigern.
- Anwaltlicher Beistand: Sie haben das Recht, jederzeit einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
- Einsicht in die Ermittlungsakte: Über Ihren Anwalt können Sie Einblick in die gegen Sie vorliegenden Beweise erhalten.
Es ist ratsam, von diesen Rechten Gebrauch zu machen, um Ihre Verteidigung bestmöglich zu gestalten.
Warum frühzeitige anwaltliche Hilfe wichtig ist
Die Komplexität von Erpressungsverfahren erfordert eine kompetente Verteidigung. Ein erfahrener Strafverteidiger kann frühzeitig Einfluss auf das Verfahren nehmen, etwa indem er:
- Einsicht in die Ermittlungsakten nimmt und die Beweislage prüft.
- Verfahrensfehler aufdeckt und Ihre Rechte gegenüber den Ermittlungsbehörden durchsetzt.
- Eine Verteidigungsstrategie entwickelt, die auf die Besonderheiten Ihres Falls zugeschnitten ist.
- Gegebenenfalls Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft führt, um eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.
Bereits kleine Fehler oder unüberlegte Aussagen zu Beginn des Verfahrens können späte gravierende Auswirkungen haben. Daher ist es entscheidend, von Anfang an professionell vertreten zu sein.
Unsere Kompetenz in München und bundesweit
Als erfahrene Strafverteidiger mit Sitz in München stehen wir Ihnen bei Vorwürfen der Erpressung zur Seite. Wir verfügen über umfassende Expertise im Strafrecht und kennen die Abläufe bei den lokalen Behörden und Gerichten. Dies ermöglicht es uns, Ihre Interessen effektiv zu vertreten und für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Individuelle Beratung und Betreuung während des gesamten Verfahrens.
- Umfassende Analyse der Beweis- und Rechtslage.
- Aktive Verteidigung Ihrer Rechte vor Gericht.
- Verhandlung mit Staatsanwaltschaft und Gericht für mögliche Strafmilderungen.
So erreichen Sie uns
Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder im Falle einer Beschuldigung zu kontaktieren. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend sein. Über unsere Website können Sie einfach und unkompliziert einen Termin für eine persönliche Besprechung in München oder ein Telefonat vereinbaren.
Fazit: Handeln Sie rechtzeitig
Der Vorwurf der Erpressung ist ernst und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Die möglichen Strafen sind erheblich, und das Strafverfahren kann komplex sein. Sichern Sie sich daher frühzeitig professionelle Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, um Ihre Rechte zu wahren und eine effektive Verteidigung aufzubauen.
Wir stehen Ihnen mit Fachkompetenz und Erfahrung zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute, um gemeinsam die nächsten Schritte zu besprechen.
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