Erstattung von Spieleinsätzen im Bereich Online-Casino
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von Simon Richters // Juristischer Mitarbeiter // Kanzlei am Südstern
» Wer in den letzten Jahren über einen Fernsehanschluss verfügte, konnte sich dem „Slogan“ der werbenden Online-Casinos wohl kaum entziehen: „Dieses Angebot gilt nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein.“ Aber warum war das so? Als am 15. Dezember 2011 alle Bundesländer den Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichneten, sah Schleswig-Holstein davon ab und beschloss am 14. September 2011 ein eigenes „Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels“. Am 1. Juli 2021 trat der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Kraft, diesmal auch mit der Beteiligung von Schleswig-Holstein. Während der Jahre 2011 und 2021 wurden auf Grund der unterschiedlichen Regularien dementsprechend tatsächlich nur in Schleswig-Holstein Lizenzen für das Betreiben von Online-Casinos vergeben. Auch wenn also in diesem Zeitraum nur Personen, mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein legal an Online-Casino-Spielen teilnehmen durften, kann davon ausgegangen werden, dass das Kriterium des Wohnorts von den meisten Online-Casino-Betreibern nicht oder nur unzureichend überprüft wurde. Dass der Markt, auf den hier insgeheim abgezielt wurde, ein deutschlandweiter war, kann auch deshalb angenommen werden, weil die Fernsehwerbung in den meisten Fällen im gesamtdeutschen Sendegebiet gezeigt wurde.
Die hier geschilderte Praxis sorgte dafür, dass viele Menschen in Online-Casinos ihr Geld verspielten, obwohl sie zwischen 2011 und 2021 nicht in Schleswig-Holstein ansässig waren. Diese Menschen haben jetzt einen Anspruch darauf, ihr Geld zurückzuerhalten. Nachdem mehrere Landgerichte bereits die Überzeugung geteilt haben, dass Betreiber von Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und deshalb keinen Anspruch auf das Geld der Nutzer haben, hat sich im April 2022 sogar das OLG Frankfurt am Main dieser Sichtweise angeschlossen, indem es festgehalten hat, dass es die Berufung eines Glücksspiel-Anbieters in dieser Sache zurückweisen wird. Es kann somit abschließend festgehalten werden, dass Personen, die keinen Wohnsitz in Schleswig-Holstein hatten und zwischen 2011 und 2021 in Online-Casinos Geld verspielt haben, eine sehr gute Chance haben, ihr Geld zurückzuerhalten, da das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in diesem Zeitraum verboten waren.
Sollten Sie Fragen zu der hier geschilderten Thematik haben, oder sich in einer ähnlich gelagerten Situation befinden, stehen wir Ihnen gern jederzeit mit einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung zur Seite. Bitte kontaktieren Sie uns unter 030 695 330 96 oder kontakt@kanzlei-am-suedstern.de.
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