Erste Fragestellungen nach einer Trennung

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Was tun bei Trennung und Scheidung?

Die ansteigende Scheidungsrate zeigt, dass sich bedauerlicherweise immer mehr Paare scheiden lassen. Auf einmal müssen sich die Betroffenen nicht nur mit emotionalen Themen auseinandersetzen, sondern auch mit diesen rechtlichen Fragen:

Trennungszeit

Häufig ist die Trennung auch gleich mit einer räumlichen Trennung verbunden, d.h., einer der Partner verlässt die gemeinsame Wohnung. Das Datum der Trennung von „Tisch und Bett“ ist für eine spätere Scheidung wichtig. Aber auch eine Trennung zwischen den Ehepartnern ist möglich, wenn beide weiterhin in einer gemeinsamen Wohnung verbleiben.

Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann diese nach Ablauf des Trennungsjahres erfolgen. Ist einer der beiden Ehegatten mit der Scheidung nicht einverstanden, muss eine 3-Jahresfrist eingehalten werden.

Ehegattenunterhalt

Nach der Scheidung kann der geschiedene Partner vom Ex-Ehegatten unter bestimmten Umständen Nachehegattenunterhalt verlangen. Zwischen der Trennung und der Scheidung besteht die Möglichkeit des sogenannten Trennungsunterhaltes, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Zugewinn

Bei Durchführung des Zugewinnausgleichs werden Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten während der Laufzeit der Ehe mittels eines Berechnungsverfahrens miteinander verglichen. Derjenige, der eine geringere Vermögenssteigerung (Zugewinn) hat, kann von dem anderen die Hälfte des Unterschiedsbetrages verlangen.

Versorgungsausgleich

Unter Versorgungsausgleich versteht man die Verteilung der während der Ehe erworbenen Ansprüche der beiden Ehegatten auf Versorgung wegen Alters- bzw. wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen ermittelt, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen notariell ausgeschlossen werden. 

Kindesunterhalt

Derjenige Ex-Ehegatte, bei dem die Kinder nicht leben, ist zur Zahlung von Barunterhalt, sprich Geld, verpflichtet. Die Höhe dieses Unterhaltes richtet sich nach dem sogenannten bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten. Zur Feststellung dieses Nettoeinkommens und der Höhe des sich daraus ergebenden Unterhalts sind von der Rechtsprechung Leitlinien und Tabellen entwickelt worden.

Sorgerecht für die Kinder

Ein Ehegatte kann den Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge stellen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Umgangsrecht

Dem Ehegatten, bei dem sich die Kinder nicht aufhalten bzw. der kein Sorgerecht hat, steht ein Umgangs- bzw. Besuchsrecht mit den Kindern zu.

Steht eine Scheidung im Raum, sollte eine anwaltliche Vertretung so früh wie möglich erfolgen. Ist der beratungsbedürftige Ehegatte finanziell nicht in der Lage, die Kosten für einen Anwalt zu tragen, leistet der Staat Hilfestellung durch Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe.


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