Erster Erfolg im Mercedes-Abgasskandal vor dem Bundesgerichtshof - OLG Koblenz ist nach Urteil des BGH erneut gefordert

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Der Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 128/20) hat mit Urteil vom 13.07.2021 die Erfolgschancen für geschädigte Mercedes-Fahrer gestärkt. Zwar verneint der VI. Zivilsenat einen Schadensersatzanspruch wegen des Einsatzes eines sog. Thermofensters, doch erachtet dieser den darüber hinausgehenden Sachvortrag unserer Kanzlei hinsichtlich weiterer Abschalteinrichtung als konkret genug, um das Verfahren zwecks erneuter Überprüfung an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen. 

Dieses hatte weitere vorgetragene Abschalteinrichtungen zuvor rechtsfehlerhaft als unbeachtlich angesehen. Der BGH hingegen hält die Ausführungen für ausschlaggebend. Nun muss das OLG den Tatsachen weiter auf den Grund gehen. Durch die Zurückverweisung des BGH an das Berufungsgericht steigen die Chancen für sämtliche Betroffene, die einen Mercedes mit dem sog. OM651-Dieselmotor fahren.

Signalwirkung dürfte diese Entscheidung des BGH auch für viele andere deutsche Gerichte haben, bei denen noch immer tausende Einzelklagen gegen die Daimler AG laufen. Insbesondere in Hinblick auf die erst kürzlich vom vzbv angekündigte Musterfeststellungsklage gegen den Stuttgarter Automobilkonzern, welche lediglich Fahrzeuge der Modellreihen GLC und GLK mit dem OM651-Dieselmotor umfassen soll, sollte dem nun folgenden Urteil des Oberlandesgerichts Aufmerksamkeit geschenkt werden. Bejaht der zuständige Senat einen Schadensersatzanspruch wegen des Verbaus weiterer unzulässiger Abschalteinrichtungen an der streitgegenständlichen Mercedes-Benz C-Klasse, welche ebenfalls mit dem OM651 Dieselmotor hergestellt wurde, wird sich diese Entscheidung auf sämtliche weitere Modelle mit demselben Motorentyp auswirken. Die Teilnahme an der geplanten Musterfeststellungsklage würde somit überflüssig.

Fahrer eines solchen Fahrzeugs sollten daher lieber direkt eine Einzelklage gegen die Daimler AG einreichen und Schadensersatz fordern. Weitere Infos unter: www.klage-daimler.de


Über Rogert & Ulbrich  

Die seit 2007 bestehende Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich kämpft bundesweit auf Seiten der Verbraucher gegen Großkonzerne.   

Seit Beginn des Diesel-Abgasskandals im Jahr 2015 setzen sich die Verbraucheranwälte für die Rechte geschädigter Dieselfahrer ein. Dabei verhilft das Anwaltsteam der Kanzlei betrogenen Kunden nicht nur zu Schadensersatz, sondern leistet darüber hinaus einen wertvollen Beitrag für den Schutz der Umwelt und zur Senkung von Emissionen. Die Kanzlei steht für eine nachhaltige Arbeitsweise, arbeitet papierlos und bietet Mitarbeitenden Elektrofirmenwagen an. Dank automatisierter Abläufe steht R&U als sog. Legaltech-Kanzlei für erstklassige Beratung und professionelle Betreuung während des gesamten Verfahrens.   

Es ist den Verbraucherschützern gelungen, für inzwischen mehr als 25.000 Mandanten Schadensersatz in Millionenhöhe zu erzielen. Die kanzleieigene Datenbank umfasst sämtliche Angaben manipulierter Fahrzeuge in Verknüpfung mit erstrittenen Urteilen und ermöglicht den Rechtsexperten die Identifikation der optimalen Klagestrategie mit den bestmöglichen Erfolgsaussichten.  

2020 gelingt den geschäftsführenden Partnern Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich in Kooperation mit weiteren Experten außerdem der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Es konnte ein Vergleich von über 830 Mio. Euro für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden erzielt werden – ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte.   

Für FOCUS-Online beleuchtet Dr. Marco Rogert als Rechtsexperte seit 2016 nicht nur die Komplexität des Abgasskandals. 


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