Ethena GmbH: BaFin ordnet Abwicklung des USDe-Token-Geschäfts an
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Am 14. April 2025 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Abwicklung der erlaubnispflichtigen Geschäftstätigkeit der Ethena GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main hatte zuvor den Krypto-Token USDe herausgegeben. Bereits während des Erlaubnisverfahrens wurden Mängel in der Geschäftsorganisation festgestellt, sodass die BaFin Sanktionen verhängte.
Die Ethena GmbH muss nun die Ausgabe ihrer USDe-Token rückgängig machen. Die BaFin überwacht diesen Vorgang und kann weitere Maßnahmen zum Schutz der Kunden und zur Stabilität des Finanzsystems ergreifen. Zudem konnte die Ethena GmbH der BaFin keine verlässlichen Angaben über die Zahl der EU-Kunden machen, die Geschäfte mit dem Unternehmen getätigt haben.
Erlaubnisverfahren beendet – Liquidation angeordnet
Die Ethena GmbH hatte einen sogenannten asset-referenzierten Token namens USDe herausgegeben. Diese Art von Krypto-Asset soll durch die Referenzierung auf andere Werte oder Währungen eine Wertstabilität gewährleisten. Der Wert der USDe-Token basierte unter anderem auf Hedging-Derivaten, um die Stabilität bei einem US-Dollar-Niveau zu sichern.
Das Unternehmen nutzte zunächst die Übergangsregelung der europäischen MiCAR-Verordnung (Markets in Crypto Assets Regulation) für seinen Markteintritt in Deutschland. Diese Regelung ermöglichte es Emittenten, wertreferenzierte Token auszugeben, bis eine offizielle Erlaubnis erteilt oder versagt wurde. Die Ethena GmbH hatte im Juli 2024 einen Antrag bei der BaFin gestellt – zog diesen jedoch am 3. April 2025 zurück, wodurch das Verfahren beendet wurde.
Da die Ethena GmbH damit die Übergangsregelung der MiCAR nicht mehr nutzen kann, hat die BaFin die Geschäftsauflösung angeordnet. Das Unternehmen darf in der EU keine weiteren Geschäfte tätigen und muss die bereits ausgegebenen USDe-Token zurücknehmen – unter Aufsicht und Zustimmung der BaFin. Zudem ist der Handel mit USDe-Token auf dem Sekundärmarkt in der Europäischen Union nicht mehr zulässig.
Im Rahmen des abgeschlossenen Erlaubnisverfahrens stellte die BaFin bei der Ethena GmbH organisatorische Mängel sowie Verstöße gegen die MiCAR-Anforderungen fest. Bereits am 21. März 2025 wurden erste Aufsichtsmaßnahmen erlassen, denen das Unternehmen jedoch nicht vollständig nachkam.
Die weiter getroffenen Maßnahmen stützen sich auf das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG), das der BaFin weitreichende Befugnisse zur Überwachung und Regulierung von Missständen auf Kryptomärkten einräumt. Die Behörde kann einschreiten, wenn die Sicherheit von Kundengeldern oder die Integrität des Finanzmarkts gefährdet ist.
Die von der BaFin angeordneten Maßnahmen sind sofort vollziehbar, jedoch noch nicht endgültig rechtskräftig.
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