EuGH-Generalanwalt bestätigt Anspruch auf Schadensersatz im Mercedes Abgasskandal

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Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Athanasios Rantos hat seine Schlussanträge in einem Dieselskandal-Verfahren gegen Daimler gestellt (Az. C-100/21). Nach Ansicht des Generalanwalts ist der Autobauer gegenüber Käufern von Dieselautos mit Abschalteinrichtung zu Schadenersatz verpflichtet. Damit stärkt er die Rechte aller Betroffenen im Dieselskandal. Sehr wahrscheinlich ist nun ein äußerst verbraucherfreundliches Urteil, denn in aller Regel folgt der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwaltes. Die Erfolgsaussichten auf Schadensersatz im Mercedes Abgasskandal sind damit so gut wie noch nie. Aber auch die Chancen gegen andere Autohersteller wie Volkswagen, BMW, Opel oder Fiat sind enorm gestiegen.

Schadensersatz im Mercedes Abgasskandal: Darum geht es im Fall

Das Verfahren beruht auf einem Vorlagebeschluss des Landgerichts Ravensburg. Im Fall geht es um einen Mercedes Benz C 220 CDI der Norm Euro 5, der im März 2013 erstmals zugelassen wurde und den der Kläger ein Jahr später als Gebrauchtwagen gekauft hatte. In dem Auto mit dem Motor OM 651 ist ein sogenanntes Thermofenster verbaut. Dieses reduziert die Abgasreinigung unterhalb bestimmter Temperaturen. Das Thermofenster hatte der Europäische Gerichtshof bereits im Dezember 2020 als illegale Abschalteinrichtung gewertet und für unzulässig erklärt (Az. C-693/18).

Schadensersatzanspruch auch bei Fahrlässigkeit 

Der Bundesgerichtshof hatte die heutige Mercedes Benz Group im Dieselskandal bislang nicht verurteilt, obwohl in nahezu jedem Fahrzeugmodell ein nach der Rechtsprechung des EuGH unzulässiges Thermofenster verbaut wurde: Auch wenn eine illegale Abschalteinrichtung vorliege, habe der Autobauer nicht vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, sondern nur fahrlässig gehandelt. Die Regeln über die EU-Typenzulassung dienten nicht dem Schutz der einzelnen Autofahrer*innen, sondern der Allgemeinheit. Dieser Argumentation entziehen die Schlussanträge des Generalanwaltes am EuGH nun den Boden unter den Füßen. Denn für einen Schadensersatzanspruch der Betroffenen im Dieselskandal genüge es, dass die Hersteller gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben. Käufer*innen von Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung haben demnach einen Anspruch auf Schadensersatz auch bei Fahrlässigkeit.

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Geschädigte im Abgasskandal erhalten mit den Schlussanträgen erneut Rückenwind durch den Europäischen Gerichtshof. Die Durchsetzung von ihren berechtigten Ansprüchen im Abgasskandal außerhalb der Prüfstanderkennung im Fall von VW ist noch erfolgversprechender als zuvor.

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  • Schadenersatzansprüche: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer*innen gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer*innen insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen. Alternativ können Betroffene auch eine Entschädigung fordern, sofern sie das Auto behalten möchten. Wir raten Betroffenen im Abgasskandal zu einem zügigen Vorgehen, da eine Verjährung drei Jahre ab Kenntnis des amtlichen Rückrufs zum Ende des Jahres eintreten könnte. In sehr vielen Fällen kann allerdings Schadensersatz zehn Jahre lang geltend gemacht werden.
  • Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen Vertragshändler*innen, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
  • Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.
Foto(s): @Андрей Прилуцкий, adobe stock


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