EuGH: Schufa-Score ist als alleiniger Entscheidungswert nicht zulässig

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Seit Jahrzehnten entscheidet eine Ziffernfolge tagtäglich zigtausend Mal über Glück oder Pech, Sieg oder Niederlage, Fortschritt oder Rückschritt. Die Zauberzahl zwischen 0 und 100 % zerstört Existenzen und bringt Projekte auf den Weg, aber wie und aus welchen Daten sich der Schufa-Score zusammensetzt, wissen wohl nur eine Handvoll Leute.

Das geht wahrscheinlich so nicht, schlussfolgerte das Wiesbadener Verwaltungsgericht in Bearbeitung einer Klage um ein Auskunftsersuchen und Datenlöschung  und verwies das Verfahren an den Europäischen Gerichtshof zur Feststellung der Rechtslage und zur Klärung der Frage, ob der Schufa-Score mit der Datenschutzgrundverordnung im Einklang steht.

„Tut er nicht“, kam der Schufa-Rüffel jetzt aktuell aus Luxemburg zurück nach Hessen.  Vor allem, wenn der Schufa-Score allein als Entscheidungshilfe für ein Geschäft herangezogen wird, also z.B. bei der Vergabe von Krediten oder bei der Genehmigung eines Telekommunikationsvertrages, vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit einem Energieversorger oder bei der Wohnungssuche. Das, so ein Gerichtssprecher, ist nicht zulässig nach DSGVO, da eine "automatisierte Entscheidung" vorliegt.

Die Schufa bediene sich viel zu großer Datenmengen, gebe keine Auskunft darüber und  komme Löschungsansprüchen nicht nach – dies, so der EuGH sei mit der DSGVO nicht vereinbar.

Rechtsanwalt Fritsch: "Damit könnten Schäden die z.B. aus der Nichtgewährung von Darlehen aufgrund eines schlechten Schufa-Scores entstehen, im Einzelfall eingefordert werden."

Bis es hier zu ersten Verfahren kommt, dürfte es noch dauern. Der EuGH hat das Verfahren zurück nach Wiesbaden geschickt. Hier wird entschieden.

Die Schufa selbst sieht sich vielleicht in der Verantwortung für die DSGVO, aber nicht für die aus Ablehnungen entstehenden Folgen, dafür seien die einzelnen Dienstleister verantwortlich, die mit solchen Daten verantwortungsvoll umgehen müssten.

Fritsch: „Unterm Strich deutet sich aber trotzdem ein Gezeitenwechsel an: Die Schufa wird ihr bestes Pferd im Stall ausbremsen und diverse Updates entwickeln müssen, um nicht massiv Ärger mit dem Datenschutz zu bekommen – für den Verbraucher ist das ein gutes Zeichen.“

Der Hamburger Rechtsanwalt:  „Letztlich steckt hinter allem die Sorge, dass über 10.000 Banken, TK-Unternehmen, Energieversorger und wer weiß wer sonst noch der Schufa täglich zur freien Verwendung riesige Datenmengen zukommen lassen und der Dienstleister damit machen kann, was er will!“

Der Hamburger Rechtsanwalt ist spezialisiert und Bankrecht und Zahlungsdiensterecht und vertritt bereits zahlreiche Mandanten gegen Schufa.


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