EUGH: THERMOFENSTER LAUT GUTACHTEN DER GENERALANWALTSCHAFT ILLEGAL

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VW STEHT VOR SCHLAPPE VOR DEM EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF (EUGH) 

Luxemburg, 23.09.21: In einem Gutachten stuft der EuGH-Generalanwalt das von Volkswagen und Porsche verwendete sogenannten Thermofenster als illegale Abschalteinrichtung ein. Anders als von den beiden Autoherstellern behauptet, diene das Thermofenster nicht vorrangig dem Motorenschutz, sondern verfolge vielmehr den Zweck, den hohen NOx-Ausstoß zu verschleiern. 

Die beiden Hersteller hatten stets dahingehend argumentiert, dass das in ihren Diesel-PKW verbaute Thermofenster einzig den Motorschutz zum Ziel habe, indem es bei zu kalter oder zu warmer Umgebungstemperatur die Abgasreinigung reduziert und so sensible Bereiche des Motors schont.  

Anders als bei der ersten Manipulation durch die Volkswagen AG basierte die Funktionsweise des streitgegenständlichen Motors nicht auf einer reinen Prüfstandserkennung. Vielmehr sollen bei einer Thermofenstersteuerung ein Teil der Abgase in den Motor zurückgeleitet und erneut verbrannt werden. Diese Funktion erfordert jedoch ein bestimmtes – vorher festgelegtes – Temperaturfenster. Bei besonders warmen und vor allem bei kühleren Außentemperaturen werden weniger oder keine Abgase zurückgeführt. 

THERMOFENSTER DIENT VOR ALLEM DER VERSCHLEIERUNG DER TATSÄCHLICHEN EMISSIONSWERTE 

Das sieht der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos anders: Die von VW und Porsche verbauten (Thermofenster-) Abschaltvorkehrungen, bei denen die Abgasreinigung außerhalb eines vorgegebenen Temperaturbereichs und ab einer bestimmten Höhenlage gestoppt wird, verstoßen seiner Meinung nach klar gegen europäische Gesetze. Die Einrichtung schone vor allem Anbauteile, deren Funktionieren nicht auf dem Schutz des Motors beruhe. Die Produzenten nutzten bloß Lücken im EU-Recht aus, indem sie extensiven Gebrauch von Ausnahmemöglichkeiten machten; die Ausnahme mittlerweile jedoch nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel darstelle. Der Generalanwalt stuft das Thermofenster deshalb als rechtswidrig ein. 

Die Richter am Europäischen Gerichtshof folgen oft der Argumentation des Generalanwalts, sind allerdings nicht an dessen Gutachten gebunden. Mit einer endgültigen Entscheidung ist erst in einigen Monaten zu rechnen. 

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