EvoCrypto – anwaltliche Unterstützung

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Seitens der Internethandelsplattform EvoCrypto werden unter der Domain evocrypto.io Forex-Handelsgeschäfte sowie der Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) angeboten.

Im Rahmen des Internetauftritts wird einem Kunden der Eindruck vermittelt, dass man u. a. auf dem Forex-Markt ein hohes Einkommen generieren könne, wenn sich die Wechselkurse ändern würden. Falls die richtige Währung zum Kaufen und Verkaufen ausgewählt würde, würde man Ergebnisse in Rekordzeit erzielen. Ein Anleger, der im März 2016 € 60.000,00 investiert hätte, könne € 100.000,00 verdienen.

Unschlagbare Vorteile der Firma EvoCrypto wären die folgenden:

  •               attraktive Handelsbedingungen,
  •               komfortable Ein- und Auszahlungen,
  •               Bankliquidität für alle Instrumente,
  •               Marktausführung von Transaktionen,
  •               gehobenes Handelsterminal,
  •                34 Währungspaare.

Hierbei verschweigt die Firma EvoCrypto, als deren Betreibergesellschaft eine Firma Ton Investments Group LLC fungiert, die ihren Sitz auf St. Vincent und den Grenadinen unter der Adresse: Suite 305, Griffith Corporate Centre, Beachmont, Kingstown, St. Vincent and the Grenadines, haben soll, dass bei den vorgenannten Handelsgeschäften extrem hohe Risiken bestehen und durchaus Totalverluste möglich sind.

Forex-Handel – hohe Risiken 

Beim Forex-Handel handelt es sich um einen Währungshandel, wobei der Forex-Handel bis vor kurzem ausschließlich Banken und Großinvestoren vorbehalten war. Beim Forex-Trading geht es im Prinzip darum, eine Währung zu einem bestimmten Wechselkurs gegen eine andere zu tauschen. Es werden immer zwei Währungen einander gegenübergestellt, wobei Trader auf eine Änderung des Wechselkurses spekulieren. Die beiden Währungen eines Paars stehen immer in einem bestimmten Wertverhältnis zueinander. Bei einzelner Betrachtung eines Devisenpaars stellt eine Währung die Basiswährung, die zweite die Bezugswährung dar. Beide werden zueinander ins Verhältnis gesetzt. Der genaue Wert hängt dabei immer von Angebot und Nachfrage ab. Je größer die Nachfrage nach einer Währung, desto höher ist der Wert innerhalb des Währungspaares. Der Trader kann beim Forex-Handel sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse spekulieren. Mit beiden Varianten können Gewinne erzielt werden.

Nachdem es sich beim Forex-Trading um Hebelgeschäfte handelt und damit mit einem kleinen Einsatz hohe Gewinne erzielt werden können, profitieren Trader in vollem Maße von der Kursentwicklung, auch wenn tatsächlich nur ein kleiner Betrag investiert wird. Allerdings kann die Hebelwirkung in beide Richtungen ausschlagen. So sind zwar auf der einen Seite überproportionale Gewinne, aber auf der anderen Seite auch sehr hohe Verluste möglich. Der Forex-Handel ist deshalb für Personen vollkommen ungeeignet, die über keine Trading-Erfahrung verfügen. Es bestehen Totalverlustrisiken.

Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) – hohe Risiken 

Der Handel mit sog. CFD´s ist für Privatpersonen ebenfalls nicht geeignet. Hier handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. CFD´s (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.

Handeln ohne Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) 

Unseres Erachtens betreiben die Firmen EvoCrypto bzw. Ton Investments Group LLC einen unerlaubten Eigenhandel gemäß § 1 Ia S. 2 Nr. 4c KWG (Kreditwesengesetz), da sie als Dienstleistung auf einer internetbasierenden Handelsplattform für Finanzinstrumente den Zugang zu den von ihnen angebotenen Finanzinstrumenten (u. a. Forex-Handelsgeschäfte) anbieten.

Im Rahmen ihres Geschäftsmodells halten sich die Verantwortlichen der Handelsplattform und der Betreibergesellschaft, Ton Investments Group LLC, bereit, den Kunden Verträge über die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten, wie z. B. Forex, anzubieten und mit den Kunden zu schließen. Damit erbringen sie eine Dienstleistung für ihre Kunden, in dem sie den Kunden den Zugang zu den von ihnen angebotenen Finanzinstrumenten verschaffen.

Wenn die Geschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betrieben werden, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist für das Betreiben eines Eigenhandels ist eine Erlaubnis nach § 32 I KWG erforderlich.

Gewerbsmäßig wird ein Bankgeschäfte dann betrieben, wenn der Betrieb auf eine gewisse Dauer angelegt ist und mit der Absicht der Gewinnerzielung verfolgt wird.

Die vorgenannten Firmen handeln deshalb unerlaubt und verstoßen gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Ein Verstoß gegen das KWG löst Schadensersatzansprüche zugunsten des einzelnen Anlegers gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG aus.

Weiteres Vorgehen 

Anleger, die bei der Internethandelsplattform EvoCrypto investiert und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie begründet und wie diese Ansprüche für Sie durchgesetzt werden können.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlangen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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