Examensanfechtung: VGH Mannheim verpflichtet Juristisches Landesprüfungsamt zur Neubewertung
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Erfolgreiches Verfahren zur Neubewertung im Rahmen der Ersten Juristischen Staatsprüfung
"Die pauschale Äußerung eines Prüfers im Verfahren des Überdenkens, dass es selbst für den Fall, dass die vom Prüfling gerügten Feststellungen nicht in der Erstkorrektur enthalten gewesen wären, bei der Gesamtbewertung verbleiben würde, ist ohne hinreichend konkrete Auseinandersetzung mit Art und Gewicht der nunmehr erkannten eigenen Fehler in der Regel nicht geeignet, eine wirksame Korrektur von Bewertungsfehlern herbeizuführen."
(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Oktober 2023 - 9 S 1759/22)
Hintergrund des Verfahrens
Der Kläger legte im Herbst 2019 die Erste juristische Prüfung in Baden-Württemberg ab und erzielte dabei ein Gesamtergebnis von 11,18 Punkten. Unzufrieden mit der Bewertung zweier Klausuren, einer im Zivilrecht (12,0 Punkte) und einer im Strafrecht (6,0 Punkte), legte er Widerspruch gegen die Entscheidung des Landesjustizprüfungsamts ein. Nachdem dieser Widerspruch zurückgewiesen wurde, klagte der Kläger mit dem Ziel, eine Neubewertung der besagten Klausuren zu erreichen.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage zunächst vollständig ab, doch der Kläger ging in Berufung vor den Verwaltungsgerichtshof (VGH). Der VGH gab dem Kläger teilweise Recht und ordnete an, dass die Klausuren unter Beachtung der rechtlichen Hinweise des Gerichts neu bewertet werden müssen. Besonders im Fall der strafrechtlichen Klausur konnte der Kläger einige seiner Rügen durchsetzen.
Hierbei überprüfte der Verwaltungsgerichtshof die Bewertungen der beiden Klausuren des Kandidaten und dessen Einwände äußerst dezidiert und stimmte seiner Argumentation teilweise zu.
Im Ergebnis wurde das Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg dazu verpflichtet, zwei Klausuren durch neu zu bestellende Prüfende neu zu bewerten.
Für angehende Juristinnen und Juristen, die über eine Prüfungsanfechtung nachdenken, ist es wichtig, sich der Anforderungen bewusst zu sein, die an eine solche Anfechtung gestellt werden. Der Fall zeigt, dass eine erfolgreiche Anfechtung nicht nur fundierte rechtliche Argumente erfordert, sondern auch ein tiefes Verständnis des Prüfungsrechts und des Beurteilungsspielraums der Prüfer. Eine sorgfältige Prüfung und Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte kann hier entscheidend sein, um die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung realistisch einzuschätzen.
TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte führen Überdenkensverfahren im Rahmen der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung (Staatliche Pflichtfachprüfung und Zweites Juristisches Staatsexamen) bundesweit. Wir führen selbstverständlich auch gerichtliche Verfahren und - soweit notwendig - diese bis zum Bundesverwaltungsgericht und/oder dem Bundesverfassungsgericht.
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