Fachanwalt für Medizinrecht in Hamburg – Ihr Patientenanwalt bei Behandlungsfehlern

  • 5 Minuten Lesezeit

Fachanwalt für Medizinrecht in Hamburg 

Als Fachanwalt für Medizinrecht stehen wir Ihnen auch an unserer Zweigstelle in Hamburg kompetent und engagiert zur Seite. Wir vertreten deutschlandweit ausschließlich Patienten bei ärztlichen Behandlungsfehlern – engagiert, erfahren und mit dem klaren Ziel, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen.


Medizinrecht & Arzthaftung – Wir kämpfen für Ihre Rechte

Das Medizinrecht ist ein hochspezialisiertes Rechtsgebiet, das u. a. das Arzthaftungsrecht, das Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie das Medizinprodukterecht umfasst. 

Insbesondere bei ärztlichen Behandlungsfehlern fühlen sich viele Patienten überfordert: Medizinische Fachsprache, Gutachten, starke Gegenseite – nicht selten entsteht ein massives Kräfteungleichgewicht gegenüber Ärzten, Kliniken und Versicherungen.

Genau hier setzen wir an: Unsere Fachanwälte für Medizinrecht sind darauf spezialisiert, dieses Ungleichgewicht auszugleichen. Mit juristischem Know-how, medizinischem Verständnis und der nötigen Durchsetzungskraft. 

Als Patientenanwälte sorgen wir dafür, dass Ihre Stimme Gehör findet.


Behandlungsfehler in Hamburg? Jetzt Fachanwalt für Medizinrecht einschalten!

Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, zögern Sie nicht. Schadensersatz und Schmerzensgeld stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zu. Und wir helfen Ihnen, diese Ansprüche mit Nachdruck durchzusetzen.

Wir bieten Ihnen:

  • Kostenlose Erstberatung – innerhalb von 3 Stunden

  • Spezialisierte Vertretung durch erfahrene Fachanwälte für Medizinrecht

  • Empathische Begleitung Ihres Falls – menschlich und kompetent

  • Bundesweite Vertretung – außergerichtlich & vor Gericht

Von unserer Zweigstelle in Hamburg aus sind wir persönlich für Sie da und stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite. Als ausgezeichnete TOP Kanzlei im Medizinrecht arbeiten wir in der Kanzlei Freihöfer eng mit ärztlichen Beratern zusammen, um Ihre Erfolgschancen zu maximieren.

Patientenanwalt Freihöfer – Ihr Experte für Behandlungsfehler


Ihr Anwalt bei medizinischen Behandlungsfehlern

Die Kanzlei Freihöfer ist spezialisiert auf Fälle von ärztlichen Behandlungsfehlern. Unser Ziel ist es, Patienten zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn sie durch medizinische Fehlbehandlungen Schaden erlitten haben.


Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls

Vermuten Sie, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein? Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Unsere Kanzlei arbeitet eng mit einem Netzwerk aus ärztlichen Beratern zusammen, um Ihre Patientenakte auf Vollständigkeit und mögliche Behandlungsfehler zu prüfen. In vielen Fällen ziehen wir medizinische Gutachter hinzu, um eine fundierte und klare Einschätzung zu erhalten. Dies gibt Ihnen eine verlässliche Grundlage, um über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden.

Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert. Wir setzen uns mit vollem Engagement für Ihre Rechte ein und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.


Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, um einen Termin für eine unverbindliche Beratung zu vereinbaren. Wir sind für Sie da und kämpfen für Ihr Recht auf eine angemessene Entschädigung bei ärztlichen Behandlungsfehlern.

Wir sind Ihr verlässlicher Partner und kämpfen für Ihr Recht!


Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Christoph Theodor Freihöfer

Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers?

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen.


Rufen Sie uns an.


  • Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
  • Wir melden uns innerhalb von 3 Stunden*
  • Über 11-jährige Erfahrung
  • Nur für Patienten tätig
  • Deutschlandweite Vertretung

089 215405930


neu@kanzlei-freihoefer.de


www.patientenanwalt-freihoefer.de


*während der Bürozeiten

Häufige Fragen - FAQ

Ich bin rechtsschutzversichert. Entstehen mir trotzdem Kosten?

Gibt es Kosten, die ich selbst tragen muss?

Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach Vertrag meistens ein Selbstbehalt in Höhe von 100 bis 250 Euro besteht, welcher von Ihnen getragen werden muss.


Kommen Kosten für die Anforderung der Patientenakte auf mich zu?

Zu Beginn des Mandats fordern wir von den beteiligten Ärzten und Krankenhäusern Kopien Ihre Patientenakte an. Hierfür dürfen die Ärzte und Krankenhäuser für die erste Kopie der Patientenakte keine Kosten in Rechnung stellen.


Übernehmen Sie auch Gerichtstermine außerhalb meiner Region?

Wir nehmen Gerichtstermine persönlich deutschlandweit wahr, damit Sie vor Gericht von dem Ihnen bekannten Anwalt Ihres Vertrauens vertreten werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Reisekosten grundsätzlich nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.



Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wir finden in jedem Fall eine bezahlbare Lösung! Im Einzelfall bieten wir unseren nicht rechtsschutzversicherten Mandanten ein Pauschalhonorar an. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit ein Erfolgshonorar zu vereinbaren oder die Kosten Ihres Falls von einem Prozessfinanzierer übernehmen zu lassen. Grundsätzlich rechnen wir bei nicht rechtsschutzversicherten Mandanten jedoch nach Stundensatz ab.


Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf – wir beantworten Ihre Fragen in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.



Wie schnell wird mir geholfen?

Wir nehmen innerhalb von 3 Stunden während unserer Bürozeiten mit Ihnen Kontakt auf und Sie erhalten einen Telefontermin mit einem erfahrenen und spezialisierten Patientenanwalt.


Im Rahmen dieses Gesprächs erhalten Sie eine Ersteinschätzung Ihres Falles. Die Ersteinschätzung ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich für Sie.



Ich wohne in einem Ort, in dem die Kanzlei Freihöfer kein Büro hat. Stellt dies ein Problem dar?

Nein, auf keinen Fall! Wir vertreten deutschlandweit Patienten und Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Der Erstkontakt erfolgt grundsätzlich persönlich mit Herrn Rechtsanwalt Freihöfer oder einem anderen spezialisierten Patientenanwalt der Kanzlei Freihöfer über Telefon, weshalb es kein Problem darstellt, wenn sich dieser in einer anderen Stadt befindet.


Sehr gerne vereinbaren wir auch einen Kanzleitermin für ein persönliches Kennenlernen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. In Hamburg befindet sich unsere Zweigstelle, welche ebenfalls mit mehreren Patientenanwälten besetzt ist. In den Städten Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart befinden sich unsere Beratungsbüros, in welchen nach vorheriger Absprache jederzeit Besprechungen mit einem spezialisierten Rechtsanwalt der Kanzlei Freihöfer stattfinden können.


Überzeugen Sie sich selbst und nehmen Sie Kontakt mit uns auf – kostenlos und unverbindlich.



Ich habe bereits einen Anwalt. Kann ich den Anwalt einfach wechseln und mich von der Kanzlei Freihöfer vertreten lassen?

Ja, selbstverständlich! Es ist grundsätzlich jederzeit möglich den Anwalt zu wechseln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts übernehmen. Jedoch finden wir auch hier eine für Sie kostengünstige und bezahlbare Lösung.


Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten.

Foto(s): Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer


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