Fachanwalt werden – Der Weg zum Titel

  • 4 Minuten Lesezeit

Vorteile als Fachanwalt: Was bringt der Titel?

Ein Fachanwaltstitel ist in vielerlei Hinsicht verlockend. Dadurch können Sie als Anwalt eindeutig nachweisen, dass Sie ein Spezialist auf Ihrem Fachgebiet sind. Damit das auch so bleibt, ist vorgeschrieben, dass ein Fachanwalt jährliche Fortbildungen besucht oder diese doziert. Fachanwälte sind somit immer auf dem neuesten Stand in ihren Themengebieten. Insgesamt kann ein Anwalt drei Fachanwaltstitel führen. In Deutschland gibt es aktuell insgesamt 24 Fachanwaltschaften.

Ihre Expertise im Fokus

Jetzt positionieren

Ihre Expertise im Fokus

Jetzt positionieren

Dauer und Kosten, um Fachanwalt zu werden 

Wie lange die Ausbildung zum Fachanwalt dauert, hängt stark von den jeweiligen Fachgebieten ab. Neben den Fällen, die man vorweisen muss, gilt es, einige theoretische Grundlagen und Prüfungen abzulegen. Die Fachanwaltslehrgänge sind in der Regel über drei bis sechs Monate verteilt. Dabei handelt es sich meist um mehrere Präsenzveranstaltungen, in denen die jeweiligen Bausteine innerhalb von drei Tagen abgehandelt werden.

Die Kosten, um Fachanwalt zu werden, hängen vom Fachanwaltslehrgang und dem anbietenden Institut ab. Mit rund 2000 Euro muss in der Regel gerechnet werden. Was beim Thema Kosten zusätzlich bedacht werden muss, sind die entstehenden Ausfallzeiten. Die Kurse finden häufig auch unter der Woche statt.

Voraussetzungen: Der Weg zum Fachanwalt

Wer Fachanwalt werden will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im Allgemeinen wird gefordert, dass der Anwalt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in Form von eigenen Fallbearbeitungen und Verfahren nachweisen kann. Die theoretischen Kenntnisse werden in Fachanwaltslehrgängen der jeweiligen Fachgebiete vermittelt. Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, kann bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer der entsprechende Antrag gestellt werden:

Anwaltliche Tätigkeit

Eine Voraussetzung für den Fachanwaltstitel ist, dass man als Rechtsanwalt seit mindestens drei Jahren zugelassen ist. Zudem muss nachgewiesen werden, dass man innerhalb der letzten sechs Jahre aktiv anwaltlich tätig war.

Besondere theoretische Kenntnisse

Besondere theoretische Kenntnisse werden durch die Teilnahme an einem anwaltsspezifischen Lehrgang erworben. Sie umfassen alle relevanten Bereiche des Fachgebiets. Dabei muss die Dauer eines Fachanwaltslehrgangs mindestens 120 Zeitstunden umfassen. Je nach Fachgebiet können diese jedoch stark variieren: Beim Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht müssen beispielsweise noch zusätzliche Zeitstunden in Buchhaltung und Bilanzwesen investiert werden.

Über Leistungskontrollen wird das vermittelte Wissen geprüft. Insgesamt müssen mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen erfolgreich absolviert werden. Diese dauern zwischen einer und fünf Stunden, dürfen jedoch zusammen 15 Zeitstunden nicht überschreiten.

Wer als Anwalt schon teilweise über das Wissen verfügt, das in dem Lehrgang vermittelt wird, muss dies nachweisen. Für das Prüfverfahren benötigt man Zeugnisse, Bescheinigungen oder Ähnliches.

Besondere praktische Erfahrung

Eine gewisse Anzahl an Fällen auf dem jeweiligen Fachgebiet muss bearbeitet worden sein. Zum Nachweis werden Falllisten abgegeben, die

  • Aktenzeichen
  • Gegenstand
  • Zeitraum
  • Art und Umfang der Tätigkeit
  • Stand des Verfahrens

beinhalten. Wichtig ist hierbei, dass alle vorgelegten Fälle persönlich und weisungsfrei bearbeitet wurden.

Fachgespräch

Vom Fachgespräch kann abgesehen werden, wenn es der Fachanwaltsausschuss für unnötig hält. Es hat in der Praxis nur noch eine sehr geringe Bedeutung und wird sehr selten angewendet.

Falls es doch dazu kommt, muss der angehende Fachanwalt vor einem Ausschuss sein Wissen und seine Erfahrungen auf dem Fachgebiet nachweisen. Der Ausschuss setzt sich in der Regel aus Fachanwälten aus dem Fachgebiet zusammen. Im 45 bis 60 Minuten dauernden Gespräch werden meist Bereiche diskutiert, auf die der Prüfling in seiner Einladung hingewiesen wurde. Dabei sollen die Fragen sehr nah an der Praxis gehalten werden.

Fachanwaltstitel behalten

Um den Fachanwaltstitel zu halten, müssen Anwälte kalenderjährlich eine Fortbildung absolvieren.

Hierfür besteht zum einen die Möglichkeit, an einer fachspezifischen Fortbildung teilzunehmen – als Zuhörer oder Dozent. Zum anderen können Fachanwälte durch wissenschaftliche Publikation den Fachanwaltstitel halten.

Die Bescheinigungen beziehungsweise Zertifikate müssen bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht werden.

Mit Fachanwaltschaft werben

Als Anwalt werben ist grundsätzlich zulässig (§ 6 Abs. 1 BORA). Bei der Werbung sollte jedoch beachtet werden, dass diese unbedingt sachlich, berufsbezogen und nicht auf die Mandantengewinnung im Einzelfall ausgerichtet ist. 

Auch die Werbung mit der Fachanwaltschaft unterliegt dieser gesetzlichen Grundlage. Wenn Sie mit Ihrer Fachanwaltschaft rechtssicher werben möchten, ist eine Anwaltsplattform das ideale Umfeld für Sie.

Diese bietet den seriösen Kontext, in der Fachanwälte in würdiger und sachlicher Weise werben können. anwalt.de hat die Profile so gestaltet, dass nur rechtlich zulässige Angaben abgefragt werden, zum Beispiel Name, Kontaktdaten und auch das jeweilige juristische Fachgebiet. Sie können in Ihrem Profil Ihre Fachanwaltstitel anzeigen lassen. Ratsuchende haben die Möglichkeit, über die Suchfunktion gezielt nach Fachanwaltschaften zu filtern. Alle Vorteile eines anwalt.de-Profils haben wir in einem eigenen Ratgeber für Sie zusammengefasst. Wählen Sie Ihre passende Produktstufe und buchen Sie jetzt Ihr Profil!

(BWI; ZGRA)

FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Erwerb einer Fachanwaltschaft

Welche Vorteile hat man als Fachanwalt?

Durch einen Fachanwaltstitel können Sie nachweisen, dass Sie als Spezialist auf Ihrem Fachgebiet gelten. Fachanwälte bleiben durch jährliche Pflichtfortbildungen immer auf dem Laufenden. Zudem dürfen Fachanwälte mit ihren Fachanwaltschaften werben.

Wie kann man Fachanwalt werden?

Ein Fachanwalt muss gewisse Voraussetzungen erfüllen:

  • anwaltliche Tätigkeit
    • mindestens drei Jahre zugelassen
    • innerhalb der letzten sechs Jahre aktiv als Anwalt tätig gewesen
  • besondere theoretische Kenntnisse:
    • Fachanwaltslehrgang absolvieren (mindestens 120 Zeitstunden)
    • schriftliche Leistungskontrollen (mindestens drei, maximal 15 Zeitstunden)
  • besondere praktische Erfahrungen
    • gewisse Anzahl an Fällen auf dem jeweiligen Fachgebiet nachweisen
    • Fälle persönlich und weisungsfrei bearbeitet
  • Fachgespräch
    • in der Praxis nur noch von sehr geringer Bedeutung (wird selten angewandt)
    • Gespräch mit Ausschuss
    • 45 bis 60 Minuten
    • in der Einladung werden Hinweise auf die abgefragten Bereiche gegeben
    • sehr praxisnahe Fragen
Wie viele Anwälte führen einen Fachanwaltstitel?

Von insgesamt 165.901 zugelassenen Rechtsanwälten im Jahr 2020 führten 45.403 mindestens einen Fachanwaltstitel. Das entspricht 27,37 Prozent aller Anwälte.*

*BRAK: Verteilung der Fachanwälte 2020

Was ist der Unterschied von Fachanwaltschaft zu anderen Formen anwaltlicher Spezialisierung?

Neben der Fachanwaltschaft können Rechtsanwälte auf Teilbereiche hinweisen. Teilbereiche ohne qualifizierende Zusätze bezeichnen die Rechtsgebiete, in denen sie überwiegend bzw. verstärkt tätig sind. Dafür müssen entsprechende Kenntnisse nachgewiesen werden, die sie über Ausbildung, Berufstätigkeit, Veröffentlichung oder sonstige Weise erworben haben.

Zudem gibt es Teilbereiche mit qualifizierenden Zusätzen. Hierzu ist ein Nachweis theoretischer Kenntnisse und eine Tätigkeit in erheblichem Umfang auf dem entsprechenden Rechtsgebiet erforderlich.

Wie viele Fachanwaltstitel darf ein Anwalt führen?

Es dürfen maximal drei Fachanwaltstitel geführt werden.

Wie viel kostet es, einen Fachanwaltstitel zu erwerben bzw. zu halten?

Die Kosten und der Umfang der Ausbildung variieren von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet. Die Kosten für den Fachanwaltslehrgang sind zudem abhängig vom Rechtsgebiet und dem anbietenden Institut. Eine pauschale Zahl kann daher nicht genannt werden. Bedacht werden sollte außerdem der Gehaltsausfall, der durch die Fehlzeiten in der Kanzlei entsteht.

Foto(s): ©Pixabay/Advogardo-aguilar, ©anwalt.de/KGR

Artikel teilen: