Fack ju Göhte - Waldorf Frommer Abmahnung für € 815

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Im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH verschickt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erneut Abmahnungen. Betroffene sollen den Film „Fack ju Göhte" des Regisseurs Bora Dagtekin in Filesharing-Netzwerken verbreitet haben. Die Hauptrollen in der deutschen Komödie, die erstmals am 07.11.2013 in die Kinos kam, spielen Elyas M'Barek und Karoline Herfurth. 

Was wirft Waldorf Frommer mir in der Abmahnung vor? 

Die für die Münchner Kanzlei ermittelnde ipoque GmbH kann belegen, dass „Fack ju Göhte" über Ihren Anschluss auf einer Tauschbörse wie z. B. BitTorrent angeboten wurde. Der Upload ist eine Urheberrechtsverletzung. Nehmen Sie das Schreiben also ernst, aber lassen Sie sich durch die kurzen Fristen nicht zu übereilten Handlungen verleiten. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt Waldorf Frommer die Erstattung von € 215 Rechtsanwaltskosten und € 600 Lizenzgebühren. Die Forderungen, die Waldorf Frommer stellt, klingen unumstößlich. Tatsächlich sind sie dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen, denn nicht jeder Anschlussinhaber haftet automatisch! 

Was kann ich gegen die „Fack ju Göhte"-Abmahnung tun?

Finden Sie zunächst heraus, wer „Fack ju Göhte" angeboten hat. Verantwortlich sind nur Täter oder Störer. Waren Sie zum Tatzeitpunkt nachweislich nicht zu Hause, entfällt die Tätervermutung. Sind Dritte, die Ihren Anschluss nutzen, für den Upload verantwortlich, kommt für Sie lediglich eine Störerhaftung in Betracht. Haben Sie, als Anschlussinhaber, weiteren Nutzern Filesharing untersagt, kann die Haftung sogar gänzlich entfallen.

Muss ich die Unterlassungserklärung abgeben?

Nein. Damit schneiden Sie sich gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten ab. Die beigefügte Unterlassungserklärung enthält oft für sie nachteilige Klauseln oder aber sie ist generell zu weitgehend. Schicken Sie die unterschriebene Ausfertigung ungeprüft ab, ist bereits ein irreparabler Schaden entstanden. Generell gilt: Kein Kontakt mit Waldorf Frommer ohne Konsultation eines Anwalts! In Ihrem eigenen Interesse: Vertrauen Sie nicht pauschal erteilten Ratschläge von Verbraucherzentralen oder Rechtsschutzversicherungen. Häufig raten diese, die beiliegende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und eine Abschlagszahlung zu veranlassen, ohne zuvor zu prüfen, ob der Abgemahnte überhaupt als Täter oder Störer haftet.

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