Fällt ein Motorschaden unter Gewährleistung?

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Will  man nach einem Kauf eines Fahrzeuges Gewährleistungsrechte geltend machen, fragt man zunächst danach, ob Sie ein Neufahrzeug oder einen Gebrauchtwagen gekauft haben, bei dem sich ein Motorschaden eingestellt hat.

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen erworben haben, stehen die Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer / Händler im Fokus.

Haben Sie ein Neufahrzeug erworben, kann ein Anspruch aus einer Herstellergarantie bestehen.

Gebrauchtwagenhändler bieten teilweise auch eine Garantie an, die als weitere Grundlage neben die Gewährleistung aus dem Kaufvertrag mit dem Händler tritt.

Ein Motorschaden kann von Garantien abgedeckt sein.

Hinsichtlich des Vertragspartners ist zwischen Händlern und Privatpersonen zu unterscheiden.

Eine Umfangreichere Gewährleistung besteht meistens gegen Händler. Private Verkäufer schließen meistens die Gewährleistung im Vertrag aus. Sie wollen nicht für schwere Mängel wie einem Motorschaden haften.

Gegen diese kann aber ein Anspruch wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommen, wenn Sie von Sie z.B  von einem dem Motorschaden wussten und dieses nachgewiesen werden kann.

Oft fällt das gekaufte Fahrzeug bei einem Motorschaden für den Käufer erstmal aus.

Der Verkäufer muss wegen Ihres Rechts auf Gewährleistung- wenn die Voraussetzungen gegeben sind- das Fahrzeug nicht nur reparieren, sondern auch die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeuges zu seinem Betrieb übernehmen.

In diesem Zusammenhang kann auch eine Vorschusspflicht des Händlers bestehen, da Sie wegen der Kosten nicht davon abgehalten werden sollen, Ihre Rechte geltend zu machen.


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