Fahren unter Drogeneinfluss: Das droht dir wirklich!
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Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Drogen stellt in Deutschland eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit dar und zieht strenge rechtliche Konsequenzen nach sich. Betroffene sehen sich nicht nur mit strafrechtlichen Sanktionen konfrontiert, sondern müssen auch mit verwaltungsrechtlichen Maßnahmen wie dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Strafrechtliche Konsequenzen des Fahrens unter Drogeneinfluss
Gemäß § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) macht sich strafbar, wer im Zustand der Fahruntüchtigkeit infolge des Genusses berauschender Mittel ein Fahrzeug führt. Eine Verurteilung kann mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafen geahndet werden. In besonders schweren Fällen, beispielsweise bei Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) oder bei wiederholten Verstößen, können die Strafen deutlich höher ausfallen. Zusätzlich droht in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB, was bedeutet, dass der Betroffene seinen Führerschein verliert und erst nach Ablauf einer Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung stellen kann. Häufig ist hierfür die erfolgreiche Absolvierung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) erforderlich, um die Fahreignung erneut nachzuweisen.
Ordnungswidrigkeitenrechtliche Aspekte
Neben den strafrechtlichen Sanktionen sieht das Straßenverkehrsgesetz (StVG) in § 24a vor, dass bereits der Nachweis von Drogen im Blut eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Dies kann mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet werden. Bei wiederholten Verstößen erhöhen sich sowohl die Geldbußen als auch die Dauer des Fahrverbots. Diese Regelung zielt darauf ab, bereits den Konsum von Betäubungsmitteln im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs zu sanktionieren, unabhängig davon, ob es zu konkreten Ausfallerscheinungen gekommen ist.
Voraussetzungen und Durchführung einer Blutentnahme
Die Entnahme einer Blutprobe zur Feststellung des Drogenkonsums stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar und unterliegt daher strengen gesetzlichen Regelungen. Gemäß § 81a der Strafprozessordnung (StPO) war früher eine richterliche Anordnung für eine Blutentnahme erforderlich. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 dürfen jedoch auch Staatsanwälte und, bei Gefahr im Verzug, Polizeibeamte eine Blutentnahme anordnen, insbesondere bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss im Straßenverkehr. Die eigentliche Blutentnahme muss jedoch stets von einem approbierten Arzt durchgeführt werden. Wird diese Prozedur nicht eingehalten, kann dies zur Unverwertbarkeit des Beweismittels im Strafverfahren führen.
Verteidigungsstrategien und rechtlicher Beistand
Für Betroffene ist es entscheidend, bei einem Vorwurf des Fahrens unter Drogeneinfluss umgehend rechtlichen Beistand zu suchen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann die Rechtmäßigkeit der durchgeführten Maßnahmen überprüfen und mögliche Verteidigungsstrategien entwickeln. Dazu gehört die Prüfung, ob die Blutentnahme ordnungsgemäß angeordnet und durchgeführt wurde, ob die Testergebnisse zuverlässig sind und ob die gesetzlichen Grenzwerte tatsächlich überschritten wurden. Zudem kann hinterfragt werden, ob der Drogenkonsum tatsächlich die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt hat oder ob andere Faktoren eine Rolle spielten.
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel – Ihr Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten bei Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Fahren unter Drogeneinfluss. Mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel steht er Ihnen bundesweit zur Seite. Dr. Bunzel legt besonderen Wert auf eine individuelle Betreuung und entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Kontaktaufnahme und Erstberatung
Wenn Sie mit dem Vorwurf des Fahrens unter Drogeneinfluss konfrontiert sind, zögern Sie nicht, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist unter der Telefonnummer 0151 21 778 788 erreichbar. Sie können sich jederzeit per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite an ihn wenden. Ein erstes Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Situation zu besprechen und das weitere Vorgehen zu planen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig kompetente rechtliche Unterstützung zu sichern, um Ihre Rechte effektiv zu wahren und bestmöglich auf die gegen Sie erhobenen Vorwürfe zu reagieren.
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