Fahren unter Drogeneinfluss – Strafrechtliche Folgen und Voraussetzungen einer Blutentnahme

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Fahren unter Drogeneinfluss – Strafrechtliche Folgen und Voraussetzungen einer Blutentnahme

Ein aktueller Fall auf der A7 bei Hildesheim zeigt die Konsequenzen des Fahrens unter Drogeneinfluss: Ein 49-jähriger Fahrzeugführer wurde kontrolliert, nachdem die Polizei bei ihm Auffälligkeiten feststellte. Ein Urin-Schnelltest bestätigte den Konsum von Kokain, woraufhin eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Nun drohen ihm erhebliche strafrechtliche Konsequenzen.

Strafrechtliche Folgen des Fahrens unter Drogeneinfluss

Wer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln wie Kokain ein Fahrzeug führt, begeht eine Straftat gemäß § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr). Eine Verurteilung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. In schweren Fällen, insbesondere bei Wiederholungstätern, kann auch eine längere Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt werden.

Zusätzlich kann § 69 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis) zur Anwendung kommen. Das bedeutet, dass nicht nur ein Fahrverbot, sondern der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis erfolgen kann. Die Wiedererlangung ist oft mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verbunden, was erhebliche Hürden für den Betroffenen darstellt.

Auch § 24a StVG (Ordnungswidrigkeiten) ist relevant: Schon der Nachweis von Drogen im Blut kann eine Geldbuße von mindestens 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot zur Folge haben.

Voraussetzungen für eine Blutentnahme

Die Entnahme einer Blutprobe stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar und unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen. Früher war hierfür eine richterliche Anordnung erforderlich. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 kann die Polizei jedoch bei Verdacht auf eine Straftat im Straßenverkehr eigenständig eine Blutentnahme anordnen (§ 81a StPO). Dies gilt insbesondere, wenn der Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum besteht und Eile geboten ist.

Für die Blutentnahme muss ein Arzt hinzugezogen werden, da sie nicht von Polizeibeamten selbst durchgeführt werden darf. Wird die Blutentnahme unter Verletzung der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt, kann dies im Strafverfahren zur Unverwertbarkeit des Beweismittels führen.

Verteidigungsstrategien für Betroffene

Wer sich mit dem Vorwurf des Fahrens unter Drogeneinfluss konfrontiert sieht, sollte schnellstmöglich rechtlichen Beistand suchen. Eine effektive Verteidigung kann beispielsweise folgende Ansätze verfolgen:

  • Anfechtung der Beweismittel: War die Blutentnahme rechtmäßig? Wurde die Probenentnahme korrekt dokumentiert?

  • Bestreitung des Drogenkonsums: War der Schnelltest fehlerhaft? Kann die Substanz aus einer anderen Quelle stammen?

  • Fehlende Fahruntüchtigkeit: Selbst wenn Drogen nachgewiesen wurden, bedeutet dies nicht automatisch eine Fahruntüchtigkeit.

Sollten Sie mit einer ähnlichen Situation konfrontiert sein, stehe ich Ihnen als erfahrener Strafverteidiger bundesweit zur Seite. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine erste Einschätzung Ihrer Verteidigungsmöglichkeiten.

Rechtsanwalt Mustafa Ertunc
Faulenstr. 44, 28195 Bremen
Telefon: 0421 16108826
E-Mail: info@rechtsanwalt-ertunc.de


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