Fahrlässige Körperverletzung – Anwalt hilft

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Sie haben einen Strafbefehl wegen einer fahrlässigen Körperverletzung erhalten oder Ihnen wird vorgeworfen, eine fahrlässige Körperverletzung begangen zu haben?

Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Eines ist nämlich klar:

Nicht jede ungewollte Körperverletzung ist auch tatsächlich eine fahrlässige Körperverletzung.

Damit Sie wegen einer fahrlässigen Körperverletzung bestraft werden können, müssen folgende fünf Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen:

  1. Es muss eine Körperverletzung vorliegen.
  2. Diese muss durch ein fahrlässiges Verhalten (Pflichtverletzung) entstanden sein.
  3. Es muss ein Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schädigung vorliegen.
  4. Die fahrlässige Körperverletzung muss vorhersehbar gewesen sein.
  5. Die fahrlässige Körperverletzung muss vermeidbar gewesen sein.
  6. Die fahrlässige Körperverletzung muss rechtswidrig gewesen sein.

Sie sehen schon:

Es gibt viele Ansatzpunkte für eine erfolgversprechende Verteidigung.

Der häufigste Fall einer angeblichen fahrlässigen Körperverletzung tritt meiner Erfahrung nach im Straßenverkehr auf.

Nach einem Unfall wird oft vorschnell behauptet, Sie hätten eine fahrlässige Körperverletzung begangen.

Doch manchmal sind Unfälle einfach unvermeidbar, weil Sie beispielsweise die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt beachtet haben und es schließlich leider trotzdem zu einem Unfall gekommen ist.

Möglicherweise waren der Unfall und die fahrlässige Körperverletzung für Sie auch gar nicht vorhersehbar, weil der Verletzte selbst etwas falsch gemacht hat und Sie mit diesem falschen Verhalten gar nicht gerechnet haben und damit auch nicht rechnen brauchten.

Machen Sie nicht vorschnell eine Aussage, sondern schweigen Sie zu diesem Vorwurf und kontaktieren Sie Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein entwickelt gerne mit Ihnen gemeinsam eine individuell auf Ihren persönlichen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie.


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