Fahrlässige Tötung: Verurteilung des „Kölner Rasers“ rechtskräftig!

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Der BGH hat mit Beschluss vom 22.11.2016 das landgerichtliche Urteil, in welchem die „Autoraser der Aachener Straße“ in Köln wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurden, für rechtskräftig erklärt und somit die Revision des Angeklagten verworfen.

Der Angeklagte fuhr mit einem geliehenen PKW und deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch das Stadtzentrum in Köln. Als ca. 30-40 Meter vor einer Kreuzung die Lichtanlage von Grün auf Gelb sprang, wechselte der Angeklagte von der linken über die mittlere auf die rechte Fahrspur, um so die anderen Verkehrsteilnehmer zu überholen, die bereits im Begriff waren, abzubremsen. Hierbei beschleunigte er auf eine Geschwindigkeit von mindestens 109 km/h.

Auf der rechten Fahrspur kollidierte er mit dem Fahrzeug einer anderen Verkehrsteilnehmerin, die mit deutlich langsamerer Geschwindigkeit ebenfalls auf die rechte Fahrbahn gewechselt hatte. Das Fahrzeug des Angeklagten schleuderte über den Kreuzungsbereich, prallte gegen den Mast einer Ampelanlage und erfasste etwa 75 Meter nach dem Ausgangspunkt der Kollision einen 26-jährigen Fahrradfahrer, der durch den Aufprall tödliche Verletzungen erlitt.

Der BGH ging hierbei von einem falschen Fahren bei einem Überholvorgang iSv. § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB aus. Ein falsches Fahren liege bereits deshalb vor, weil dem Angeklagten ein Anhalten innerhalb der gefahrenen Strecke wegen der hohen Geschwindigkeit unmöglich war (§3 Abs. 1 S.4 StVO) und er gegen § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO verstieß, der eine zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften regelt.

Dem Angeklagten war es nicht mehr möglich, auf das Setzen der Blinklichter anderer Verkehrsteilnehmer zu reagieren, durch welche diese einen Spurenwechsel anzeigten. Hierdurch wurde das Überholen als solches erheblich gefährlicher gemacht.

Diese Entscheidung des BGH erscheint zutreffend. Leider wird es nicht dieletzte Entscheidung zu diesem Thema sein, denn die Unglücksfälle,die durch innerstädtische Autoraser und illegale Autorennen hervorgerufen werden, nehmen zu.

Beschluss des BGH vom 22.11.2016

Hinweis:

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Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist fürFührerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana & Partner inBerlin.


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