Fahrzeugversicherung: Folgen von zu viel oder zu wenig angegebenen Schlüsseln

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Wie der BGH jetzt entschieden hat (Urteil vom 06.07.11 - Az. IV ZR 108/07) gefährdet eine zu hohe Angabe der vorhandenen Autoschlüssel nicht die Interessen des Versicherers. Somit führt folglich die Angabe von mehr Schlüsseln als tatsächlich vorhanden sind nicht zur Leistungsfreiheit in der Kaskoversicherung. Als Grund gibt der BGH an, dass der Versicherer in diesem Fall nur bis zur Klärung des Verbleibs des vermeintlich fehlenden Schlüssels die Regulierung verzögert.

Dagegen führt die zu geringe Angabe der Anzahl der Schlüssel auch wie bisher zur Leistungsfreiheit des Versicherers. In jedem Fall sollte im Fall eines Totaldiebstahls des Fahrzeuges der entsprechende Fragebogen des Versicherers sehr gewissenhaft ausgefüllt werden. Falschangeben - egal ob vorsätzlich oder fahrlässig - können als Obliegenheitsverletzung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Die Frage nach Anzahl der Schlüssel ist hierbei eine zentrale Frage.


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