Falcon Vermögensverwaltung - Achtung Betrug!

  • 3 Minuten Lesezeit

Aus gegebenem Anlass kommen wir bereits heute nochmal auf den Fall der mittlerweile insolventen "Falcon Vermögensverwaltung" zurück.

Einige Leser werden möglicherweise nun innehalten.

Die "Falcon Vermögensverwaltung" ist insolvent? 

Aber - so sagen sich einige Leser möglicherweise - ich habe doch erst in den letzten Tagen wieder einen hohen Festgeldbetrag im Kontext dieser Firma transferiert. Und dies auf Veranlassung von Herrn Florian Eckert oder Herrn Matthias Steinmann, jedenfalls zwei netten und kompetenten Mitarbeitern der "Falcon Vermögensverwaltung".

Nun, leider liegt im Fall der "Falcon Vermögensverwaltung" ganz offensichtlich ein wirklich perfider Betrug vor.

Inwiefern?

Entnehmen wir zunächst der Presse, etwa im "Private Banking Magazin" vom 19.11.2024, die Insolvenzmeldung, hier etwa unter

https://www.private-banking-magazin.de/falcon-vermoegensverwaltung-insolvenz-frankfurt-bafin-lizenz

(Zitat)

"Die Falcon Vermögensverwaltung ist insolvent. Dies geht aus einer Bekanntmachung des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main hervor. Am 18. Oktober wurde das Insolvenzverfahren des Frankfurter Vermögensverwalters wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Die Bafin hat dem Unternehmen die Lizenz zur Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung, Anlage- und Abschlussvermittlung entzogen.

(...)

Hinweis der Redaktion: Online ist derzeit eine augenscheinlich gefälschte Homepage der Falcon Vermögensverwaltung zu finden. Auf der Website sind eine falsche Telefonnummer und Anschrift des Unternehmens angegeben sowie gefälschte Kundenerfahrungen." 

(Zitat Ende, Fettdruck durch den Verfasser dieses Artikels)

Was ist also passiert?

Die Betrüger haben die noch bestehende Website der nunmehr insolventen "Falcon Vermögensverwaltung" mit sämtlichen vertrauenserweckenden Angaben wie etwa "Impressum", "Bafin-Lizenz", Anschriften etc. buchstäblich gekapert und bieten auf deren Grundlage dem weiter Anlagesuchenden Publikum in Telefonaten, mails etc. Konten an, auf die eben Anlagewillige ihr Geld zur Festgeldanlage bei der "Falcon Vermögensverwaltung" überweisen sollen. 

Diese Konten lauten gewöhnlich auf den Namen des Überweisenden, etwa bei der Sparkasse, bei der Santanderbank oder auch bei der Rabobank (so etwa die bei uns auflaufenden Betrugs-Fälle im Zusammenhang mit der Falcon Vermögensverwaltung).

Nur - in Wirklichkeit sind die wahren Kontoinhaber nicht die ahnungslosen Überweisenden und Kunden der vermeintlichen "Falcon Vermögensverwaltung", sondern schlicht Dritte, Betrüger.

Wie kann das sein?

Dies liegt daran, dass die Täter hier oftmals den IBAN-Trick nutzen. Hierbei machen sie sich zunutze, dass Empfängerbanken nicht mehr den Kontoinhaber des Empfängerkontos mit der IBAN abgleichen (müssen). Anders ausgedrückt, der Name des Kontoinhabers weicht von dem wirklichen Kontoinhaber, der sich hinter der IBAN-Nr. verbirgt, ab. Der gutgläubige Festgeldanleger, der vermeintlich auf sein eigenes Konto, da unter seinem Namen geführt, die Festgeldanlage überweist, transferiert es in Wirklichkeit zu einem ihm unbekannten Dritten, der sich hinter der IBAN-Nr. verbirgt, eben den Betrüger.

Im traurigen Ergebnis bedeutet dies: "Das Geld ist nicht weg, es hat jetzt nur ein anderer (Kontoinhaber)".

Weiterhin unsere dringliche Bitte:

Insofern unsere dringliche Bitte - nach üblicher Masche dürften interessierte Anleger den Kontakt zu Adressen unter "falcon-vermoegensverwaltung.de" aufgenommen haben, um dann später perfekt geschulte Callcenter-Mitarbeiter dieser Firma am Telefon oder in ihrem mail-Eingang vorzufinden. 

Vertrauen Sie bitte Ihrem gesunden Menschenverstand und halten Sie sich von Firmen wie falcon-vermoegensverwaltung.de, die dann wahrscheinlich "unglaubliche" Leistungsangebote unterbreiten, fern. 

Und wenn Sie bereits überwiesen haben?

Warum unser Warnhinweis für Sie?

Anleger bei "falcon-vermoegensverwaltung.de" sollten daher nach Ansicht der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, andernfalls besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder.

Wir unternehmen alles, um überwiesene Gelder für die Mandanten zurückzuerhalten. In dem Zusammenhang prüfen wir Ansprüche gegen die Verantwortlichen ebenso wie gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen, und unsere Kanzlei stellt auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.

Kontakt:

Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA

Mail: kurdum@dr-spaeth.com

Tel.: +49/(0)30/88 70 16 17



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