💼💔 Falschberatung durch Banken: Dein Recht auf Schadensersatz bei Finanzdesaster!

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Traum von der lukrativen Kapitalanlage kann zum Albtraum werden, wenn Banken oder Sparkassen falsch beraten. Anlegerinnen, die Verluste erleiden, müssen nicht machtlos sein – Schadensersatzansprüche können ihre Rettung sein. Doch wann genau können Geschädigte gegen ihre Finanzberaterinnen vorgehen und welche Pflichten müssen die Banken erfüllen?

Überblick: Beratungsvertrag, Beratungspflichten und Beratungsfehler

Damit Geschädigte bei Falschberatungen Schadensersatzansprüche geltend machen können, muss eine Pflicht aus einem Beratungsvertrag verletzt worden sein. Ein Beratungsvertrag kommt bereits durch die Beratungssituation zustande, wenn ein Anlageinteressent Rat bei einer Bank oder Sparkasse sucht.

Wie kommt ein Beratungsvertrag zustande?

Ein Beratungsvertrag wird stillschweigend angenommen, sobald das Beratungsgespräch startet. Die Bankberaterinnen treten als sachkundige Auskunftsgeberinnen auf und schaffen so eine vertragliche Bindung. Dieser Vertrag muss nicht zwingend schriftlich sein.

Unterscheidung zwischen Beratung und Vermittlung

Die Haftung im Falle einer Anlageberatung geht über die Haftung einer Anlagevermittlung hinaus. Eine Beratung zeichnet sich durch persönliche Empfehlungen aus, während bei Vermittlung keine konkrete Auswahl und Bewertung erfolgt. Die Pflichten bei Anlageberatung sind umfassender, da eine fachkundige Beratung unter Berücksichtigung von Anlagezielen und Risikobereitschaft gefordert ist.

Pflichten und Falschberatung bei Kapitalanlagen

Beraterinnen von Banken und Sparkassen müssen anleger- und anlagergerecht aufklären. Dazu gehören die Berücksichtigung von Anlagezielen, persönlichen Verhältnissen und Erfahrungen der Anlegerinnen. Risiken und mögliche Nachteile der verschiedenen Anlagen müssen ebenfalls transparent dargelegt werden.

Wann liegt eine Falschberatung vor? Die häufigsten Praxisbeispiele

Falschberatung kann dann vorliegen, wenn Kunden und Kundinnen nicht entsprechend ihrer Risikobereitschaft beraten werden. Eine Schadenersatzforderung ist möglich, wenn Risiken verschwiegen werden, die zu den Vorgaben und Lebensumständen der Anleger*innen nicht passen.

Die 5 häufigsten Fehler bei Bankberatungen: Einblick aus unserer Praxis

  • Fehler bei der Berechnung der maximalen Kreditrate:

    • Manche Institute übersehen zusätzliche Nebenkosten wie Hausgeld, was zu einer falschen Berechnung der maximalen Kreditrate führt.

  • Verschweigen von Provisionen:

    • Banken müssen ungefragt über erhaltene Provisionen aufklären, die sie durch die Vermittlung einer Geldanlage erhalten haben.

  • Falsche Empfehlungen bei Altersvorsorge:

    • Risikoreiche Produkte dürfen nicht empfohlen werden, wenn Kunden angeben, dass die Kapitalanlage der Altersvorsorge dient.

  • Fehlende Aufklärung über Risiken:

    • Berater*innen müssen umfassend über Risiken aufklären. Fehlt diese Aufklärung, liegt eine Pflichtverletzung vor.

  • Nicht rechtzeitige Übergabe von Prospektmaterial:

    • Banken müssen rechtzeitig übergebenes Prospektmaterial sicherstellen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zu Schadenersatzansprüchen führen.

In unserer langjährigen Spezialisierung auf das Bank- und Kapitalmarktrecht haben wir gezeigt, dass Anleger*innen in vielen Fällen nicht richtig beraten wurden. Schadenersatzforderungen sind oft berechtigt, und die rechtliche Durchsetzung dieser Ansprüche kann den Geschädigten Gerechtigkeit verschaffen. 💰

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