Falscher Preis - ein Schnäppchen?

  • 2 Minuten Lesezeit


🔍 Haben Sie ein Schnäppchen entdeckt? Online-Händler können durch Preisfehler manchmal unschlagbare Angebote machen. Doch was passiert, wenn der Händler den Fehler bemerkt und die Bestellung storniert? Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt  (Beschl. v. 18.04.2024 - 9 U 11/23) hierzu ein wichtiges Urteil gefällt. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten und gehen Sie sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben!


Der Fall im Überblick

Ein Online-Händler bot durch einen Preisfehler Smartphones für nur 92 € an, statt dem eigentlichen Preis von etwa 1.099 €. Zusätzlich gab es Gratis-Kopfhörer als Beigabe. Ein Kunde bestellte neun Smartphones und vier Kopfhörer zu diesem unschlagbaren Preis und zahlte sofort. Zwei Tage später wurden die Kopfhörer verschickt und per E-Mail bestätigt. Kurze Zeit darauf stornierte der Händler die Smartphone-Bestellung wegen des Preisfehlers.

Was war passiert?

Der Händler betreibt einen deutschen Onlineshop und hatte durch einen technischen Fehler Smartphones zu einem extrem niedrigen Preis angeboten. Der Kläger bestellte sofort und zahlte den Kaufpreis. Die Beklagte verschickte die Kopfhörer und bestätigte den Versand per E-Mail. Zwei Wochen später stornierte sie jedoch die Bestellung der Smartphones mit der Begründung eines Preisfehlers.

Das Urteil

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied zugunsten des Klägers und verpflichtete den Händler zur Lieferung der Smartphones. Das Gericht argumentierte, dass die Anfechtung der Bestellung wegen des Preisfehlers zu spät erfolgt sei. Das OLG Frankfurt bestätigte diese Entscheidung.

Wichtige Punkte des Urteils

  • Versand der Gratisbeigabe: Der Versand der Kopfhörer wurde als Annahme des Kaufvertrages über die Smartphones gewertet.
  • Vertragsabschluss: Ein Kaufvertrag war durch die Versandbestätigung der Kopfhörer zustande gekommen.
  • Unverzüglichkeit der Anfechtung: Die Anfechtung des Kaufvertrages wegen des Preisfehlers war nicht unverzüglich und daher unwirksam.
  • Kein Rechtsmissbrauch: Das bloße Ausnutzen eines Preisfehlers durch den Kunden stellte keinen Rechtsmissbrauch dar.

Ihre Rechte bei Preisfehlern

🛡️ Was bedeutet das für Sie als Käufer?

Wenn Sie auf einen Preisfehler stoßen und der Händler Ihre Bestellung storniert, sollten Sie Ihre Rechte kennen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, den Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls Ihre Ansprüche durchzusetzen.

  • Bestellbestätigung prüfen: Wenn Sie eine Versandbestätigung oder den Versand einer Gratisbeigabe erhalten, könnte dies bereits einen Vertragsabschluss bedeuten.
  • Unverzügliche Anfechtung: Der Händler muss einen Preisfehler sofort anfechten. Geschieht dies nicht rechtzeitig, bleibt der Vertrag bestehen.
  • Rechtsmissbrauch?: Der bloße Kauf zum günstigen Preis ist kein Rechtsmissbrauch.


📞 Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Zögern Sie nicht, sich rechtlichen Beistand zu suchen. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk M. Richter

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten