Familiennachzug von Kindern – das 16. Lebensjahr !

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Die Situation: Haben sich ausländische Eltern getrennt und lebt davon einer in Deutschland kommt oft später der Wunsch der heranwachsenden Kinder dem Vater oder der Mutter nach Deutschland zu folgen. Sie können dann ein Visum zum Familiennachzug beantragen.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Deutschkenntnisse die Kinder bereits vorweisen müssen.  Hier spielt das Alter eine entscheidende Rolle. Kinder müssen ab dem 16. Lebensjahr laut Gesetz nachweisen, dass sie die deutsche Sprache beherrschen. Hierfür wird in der Regel das Sprachzertifikat der Stufe C1 verlangt.

Das Problem 1: Oftmals zieht sich der Visumsantrag bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat lange hin, so dass in der Zwischenzeit die Kinder das 16. Lebensjahr erreichen.  Dies kann dazu führen, dass Botschaften und Konsulate dann den Visumsantrag ablehnen. Für die lange Bearbeitungszeit können die Familien jedoch nichts.

Die Rechtsprechung: Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings entscheidend, wann der Antrag gestellt wurde. Zwar kommt es im deutschen Recht normalerweise auf den Zeitpunkt an, in dem eine Behörde oder ein Gericht seine Entscheidung trifft. Wenn es aber um eine Altersgrenze geht, wie im Fall des Kindesnachzug, dann kommt es auf den Tag an, an dem der Antrag gestellt wurde (vgl. Urteil vom 07.04.2009 -BVerwG 1 C 17.08).

Der Rechtstipp 1: Gerade wenn der 16. Geburtstag kurz bevorsteht, sollte also darauf geachtet werden, dass der Visumsantrag rechtzeitig gestellt wird und auch das Datum der Einreichung des Antrags genau festgehalten und dokumentiert wird. Hilfreich kann hier die formale Stellung des Antrages durch anwaltliches Schreiben – vorab per Fax – sein.

Das Problem 2: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen zu dem Zeitpunkt der Antragsstellung – noch vor dem 16. Geburtstag – aber auch alle anderen notwendigen Voraussetzungen für den Nachzug des Kindes vorliegen. Hier kommt es insbesondere auf das Sorgerecht des in Deutschland lebenden Elternteils an. Es sollte vorher das alleinige Sorgerecht geklärt werden. Hier kann wertvolle Zeit verstreichen.

Der Rechtstipp 2: In den Fällen in denen eine Entscheidung über das alleinige Sorgerecht nicht zu erreichen ist, sollte zumindest versucht werden, das Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen und dieses Einverständnis zu dokumentieren (wenn möglich zum Beispiel durch notarielle Beurkundung).

Foto(s): R.K.Dindoyal

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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