Fareds Abmahnung | Reasonable Doubt | € 1.200,00 | Was tun?

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Die Hamburger Kanzlei Fareds verschicken momentan Abmahnungen wegen des Filmwerks „Reasonable Doubt“. Beauftragt hat sie der Rechteinhaber Reasonable Doubt Productions BC Inc. aus Kanada. Die abgemahnten Internetanschlussinhaber sollen den Film über die Tauschbörsensoftware BitTorrent 7.8.2 illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten haben. Das eigenmächtige Anbieten von Dateien mit urheberrechtlich geschützten Inhalten für andere zum Download im Internet stellt eine illegale öffentliche Zugänglichmachung dar. Matthias Hechler, M.B.A. mit seiner Erfahrung aus über 17.000 Filesharing-Abmahnungen helfen.

Fareds-Abmahnung – Unterlassungserklärung und € 1.200,00

Die Kanzlei Fareds fordert für das illegale Anbieten vom Internetanschlussinhaber eine Zahlung von € 1.200,00 als Vergleichsangebot, wobei behauptet wird, dass dem Vorliegen einer Täterhaftung ein Zahlungsanspruch in Höhe von insgesamt € 2.141,90 (Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten) angemessen wäre. Zudem wird, wie immer, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung rechtsverbindlich unterzeichnet gefordert, sowie die betreffende Datei unverzüglich von dem zum Download freigegebenen Ordner des Rechners zu entfernen.

Wer haftet bei der Fareds-Abmahnung überhaupt?

Gegen Abmahnungen von Fareds wegen Reasonable Doubt können sich Anschlussinhaber verteidigen, die den Anschluss nicht alleine nutzen, sondern weiteren Nutzern, wie etwa Familienangehörigen oder Mitbewohner zur Verfügung stellen. Bei Erhalt einer Fareds Abmahnung gilt es daher, Ruhe zu bewahren und einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der einen über die Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung aufklärt.

Zeigt der Anschlussinhaber die ernsthafte Möglichkeit auf, dass allein ein Dritter (nämlich z. B: eines der Kinder) und nicht auch der Anschlussinhaber den Internetzugang für die behauptete Rechtsverletzung genutzt haben, ist die tatsächliche Vermutung entkräftet, dass er selbst der Täter war und er muss dann weder eine Unterlassungserklärung abgeben, noch die € 1.200,00 bezahlen. Leben in einem Haushalt mehrere Personen und nutzen diese das Internet über eigene Computer, entzieht es sich regelmäßig der Kenntnis des Anschlussinhabers, welches Familienmitglied sich zu einem konkreten vergangenen Zeitpunkt in das Internet eingewählt hat und welche Vorgänge dort gegebenenfalls initiiert wurden.

Fareds-Abmahnung niemals ignorieren – Richtig reagieren

Die Abmahnung ist keine Internet-Abzocke, stattdessen können Sie davon ausgehen, dass tatsächlich jemand den Film illegal angeboten hat. Die Frage ist jedoch, wie gesagt, ob der Anschlussinhaber haftet, was in vielen Fällen gerade nicht stimmt.

Rechtsschutzversicherungen, Verbraucherzentrale und leider auch Anwälte raten oft viel zu schnell zur Abgabe einer „modifizierten Unterlassungserklärung“, ohne den Abgemahnten darauf hinzuweisen, wie gefährlich dies tatsächlich ist.

Fareds-Abmahnung – Was tun?

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A., hat Erfahrung mit mehr als 17.000 Filesharing-Abmahnungen. Er bietet Ihnen bei einer Filesharing-Abmahnung eine kostenlose Erstberatung, Montag bis Sonntag zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr unter Telefon 07171 - 18 68 66. Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite abmahnungs-abwehr.de, dort finden Sie auch Beauftragungsformulare.

Die Anwaltskanzlei Hechler steht für:

  • Langjährige Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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