Fehlerhafte ASR-Hüftprothesen - Patienten haben Anspruch auf Schmerzensgeld

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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informierte bereits am 13.09.2010 von einem Rückruf aller Implantatkomponenten der ASR™-Plattform (DePuy ASR™ Hüftoberflächenersatzsystem und ASR™ XL Acetabulumsystem) des Herstellers DePuy.

Für betroffene Patienten bedeutet dies, dass sie sich möglicherweise einer erneuten Hüftoperation unterziehen müssen, in deren Verlauf die schadhafte Hüftprothese ausgetauscht wird. Dies kann nach Ansicht von Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht, schwerwiegende Folgen für betroffene Patienten haben. Die Anzahl an Eingriffen, die am Hüftgelenksknochen vorgenommen werden können, ist begrenzt. In der Regel kann das künstliche Hüftgelenk maximal dreimal ausgetauscht werden. Wenn nunmehr insbesondere jüngere Patienten bereits zwei Operationen (Einsatz und Austausch) über sich ergehen lassen müssen, droht möglicherweise eine schwerwiegende Gehbehinderung. Aus diesem Grund rät Rechtsanwalt Bogdanow Patienten, denen eine DePuy-Hüfte implantiert wurde bzw. die vermuten, ein schadhaftes Hüftimplantat bekommen zu haben, anwaltlichen Rat einzuholen. „Den betroffenen Patienten steht unter Umständen neben dem Ersatz der Kosten für die erneute Operation, auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld und dem Ersatz von Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden zu“, so Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht.

Patienten, die vermuten Opfer einer solchen Hüftgelenksprothese geworden zu sein, oder die bereits über Komplikationen nach erfolgter Hüft-OP klagen, sollten die ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen, so Fachanwalt Bogdanow. Sollte bei betroffenen Patienten die fraglichen Hüftgelenksprothesen verwandt worden sein, so können unter Umständen Ansprüche gegenüber dem Hersteller aus Produkthaftung und/oder dem jeweiligen Krankhaus wegen fehlerhafter Durchführung der Operationen durchgesetzt werden.

Für betroffene Patienten bedeutet dies, dass sie sich möglicherweise einer erneuten Hüftoperation unterziehen müssen, in deren Verlauf die schadhafte Hüftprothese ausgetauscht wird. Dies kann nach Ansicht von Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht, schwerwiegende Folgen für betroffene Patienten haben. Die Anzahl an Eingriffen die am Hüftgelenksknochen vorgenommen werden können begrenzt. In der Regel kann das künstliche Hüftgelenk maximal dreimal ausgetauscht werden. Wenn nunmehr insbesondere jüngere Patienten bereits zwei Operationen (Einsatz und Austausch) über sich ergehen lassen müssen, droht möglicherweise eine schwerwiegende Gehbehinderung. Aus diesem Grund rät Rechtsanwalt Bogdanow Patienten, denen eine DePuy-Hüfte implantiert wurde bzw. die vermuten, ein schadhaftes Hüftimplantat bekommen zu haben, anwaltlichen Rat einzuholen. „Den betroffenen Patienten steht unter Umständen neben dem Ersatz der Kosten für die erneute Operation, auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld und dem Ersatz von Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden zu“, so Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht.

Die Kanzlei Bogdanow & Kollegen vertritt bereits zahlreiche betroffene Patienten in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Unabhängig von dem Bestand einer Rechtsschutzversicherung, bietet die Kanzlei Bogdanow & Kollegen eine kostenfreie unverbindliche Erstberatung an. 

Patienten, die vermuten, Opfer einer solchen Hüftgelenksprothese geworden zu sein, oder die bereits über Komplikationen nach erfolgter Hüft-OP klagen, sollten die ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen, so Fachanwalt Bogdanow. Sollte bei betroffenen Patienten die fraglichen Hüftgelenksprothesen verwandt worden sein, so können unter Umständen Ansprüche gegenüber dem Hersteller aus Produkthaftung und/oder dem jeweiligen Krankhaus wegen fehlerhafter Durchführung der Operationen durchgesetzt werden.



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