Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen ermöglichen Rückabwicklung
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Bereits mehrfach haben wir darüber berichtet, dass im Zeitraum zwischen 2002 und 2010 Kreditinstitute beim Abschluss von Immobiliendarlehensverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben. Ein Großteil der Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen enthalten Fehler, die auch nach mehreren Jahren einen Widerruf des Vertrages ermöglichen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat im Rahmen einer Studie festgestellt, dass ein überwiegender Anteil der Widerrufsbelehrungen in dem benannten Zeitraum fehlerhaft war. Resultat dessen ist, dass die Frist für den Widerruf des Immobiliendarlehensvertrags nie zu laufen begonnen hat, der Widerruf kann somit auch heute noch erklärt und der Vertrag rückabgewickelt werden.
„Die Fehler in den Widerrufsbelehrungen sind sehr unterschiedlich und es bedarf einer genauen Prüfung derselben“, so Fachanwalt Helge Petersen zur Thematik fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen. „Aufgrund unseres Fachwissens und den vorhandenen Erfahrungen sind wir spezialisiert darauf, die entsprechenden Fehler zu finden und unseren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Oftmals ist die vollständige Rückabwicklung möglich, in vielen Fällen zeigen sich die Bankhäuser einer vergleichsweisen Lösung der Angelegenheit aufgeschlossen.“
Neben den Widerrufsbelehrungen, welche die Sparkassen und Volksbanken landesweit verwendet haben, erscheinen auch die Widerrufsbelehrungen vieler Banken fehlerhaft. So lagen der Kanzlei Helge Petersen & Collegen bereits Widerrufsbelehrungen der ING-DiBa, der Commerzbank, der DSL Bank, der Deutsche Kreditbank (DKB), der PSD Bank, der Hypovereinsbank, der Deutschen Bank, der BHW Bausparkasse, der Münchener Hypothekenbank, der R & V Lebensversicherung AG, der Sparda Bank u.v.a. vor, welche durch die Kanzlei als fehlerhaft erachtet wurden. Ein Widerruf der Immobiliendarlehensverträge erscheint in einer Vielzahl der Fälle möglich.
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