Fernseher als Erstausstattung einer Wohnung nach dem SGB II?

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Nach den Regelungen des SGB II hat das zuständige Jobcenter die Kosten einer Wohnungserstausstattung zu tragen, soweit Bedürftigkeit vorliegt. Bislang war unklar, ob zur Erstausstattung auch die Bereitstellung eines Fernsehgerätes zählt. Nunmehr stellte das Bundessozialgericht mit seiner Entscheidung vom 24.02.2011 (B 14 AS 75/10 R) klar, dass das Jobcenter die Kosten eines TV-Gerätes nicht zu übernehmen hat. Selbst wenn 95 % aller Haushalte einen Fernsehanschluss besitzen, muss das Unterhaltungs- und Informationsinteresse allein aus den monatlich bewilligten Regelleistungen finanziert werden. Zum menschenwürdigen Wohnen ist die Stellung eines Fernsehers nicht erforderlich.

Unter Umständen kann dem Leistungsbezieher aber ein Darlehen zur Finanzierung bewilligt werden.

RA Hans-Christian Schreiber

Fachanwalt für Sozialrecht


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