FIAT und IVECO Abgasskandal: Tausenden Wohnmobilbesitzern droht Ärger

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Nächster und zugleich besonders ärgerlicher Akt im Abgasskandal. Nachdem durch eine Vielzahl von Medienberichten aufgedeckt worden war, dass in vielen auf der Basis des Fiat Ducato bzw. IVECO Daily hergestellten Wohnmobilen ggf. unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen, ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main gegen den Hersteller Fiat. Betroffen hiervon sind Tausende Besitzer von Wohnmobilen, die mit Motoren des FCA Konzerns - heute Stellantis - bzw. IVECO ausgestattet wurden. Besitzer von entsprechenden Wohnmobilen sollten nicht blauäugig die Entwicklungen abwarten, sondern Schadensersatz von allen in Betracht kommenden Beteiligten fordern.

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main wird sich voraussichtlich viele Jahre hinziehen. Es ist im Moment völlig offen, welche Konsequenzen dieses Verfahren haben wird und inwieweit die Beschuldigten zur Rechenschaft gezogen werden. Dabei gibt es seit Februar 2021 bereits den ersten amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes für IVECO Daily basierte Fahrzeuge.

Hiervon unabhängig ist die zivilrechtliche Haftung der Beteiligten zu sehen. Sowohl der FCA Konzern, also die FCA Italy S.p.A., die zum heutigen Konzern der Stellantis N.V. gehört, als auch der Motorenhersteller FPT Industrial S.p.A., sowie IVECO kommen hier als Gegner verschiedener Ansprüche in Betracht.

Da es sich im Wesentlichen um Wohnmobile handelt, die in den Jahren 2014 bis 2019 produziert und veräußerst wurden, können sich Ansprüche aktuell auch noch aus den geschlossenen Kaufverträgen ergeben. Der BGH bewertet das Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen grundsätzlich als Mangel und gewährt Betroffenen damit Ansprüche aus dem Recht der Sachmängelhaftung. Die Frist zur Geltendmachung dieser Ansprüche ist aber eher kurz bemessen, so dass Erwerber eines möglicherweise von einer Abschalteinrichtung betroffenen Fahrzeugs schnell handeln sollten.

Betroffen können Wohnmobile auf der Basis des FIAT Ducato bzw. IVECO Daily sein, die über Dieselmotoren mit 1,3 L, 1,6 L, 2,0 L und 2,3 L von Fiat oder IVECO und über die Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6 verfügen. Besitzer von Wohnmobilen können zunächst recht einfach anhand der Zulassungsunterlagen prüfen, wer Hersteller des Wohnmobils bzw. des Motors ist. Erscheint hier, häufig auch in der sogenannten EU-Konformitätsbescheinigung (COC), der Hinweis auf einen Fiat Ducato, die Firmen FCA Automobile S.p.A, FCA Italy S.p.A., IVECO und/oder FPT Industrial S.p.A., oder IVECO sollten Betroffene wachsam sein.

Nach unserer Auffassung sind mit ggf. künftig zu erwartenden Software-Updates nicht unerhebliche Risiken verbunden. So berichteten uns viele Autobesitzer von negativen Auswirkungen nach Durchführung solcher Maßnahmen, wie etwa nachlassender Leistung, einem erhöhten Spritverbrauch bis hin zu einer Versottung des Motors.

Auf eine solch ungewisse künftige Entwicklung sollten sich Besitzer von Wohnmobilen, an denen häufig besonderes Herzblut hängt, nicht einlassen, sondern frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihre Rechte und ggf. bestehende Ansprüche zu wahren. Gerade wenn die betroffenen Wohnmobilbesitzer über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, die bereits vor dem Kauf abgeschlossen worden ist, besteht dem Grunde nach auch kein Kostenrisiko. Dann sollten Betroffene zügig handeln und sich rechtlichen Rat einholen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen und für Sie unverbindlichen Erstberatung an. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir für Sie gerne auch die Kostenübernahme.



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