Filesharing-Abmahnung an Eigentümer von Ferienwohnung – Waldorf Frommer für Warner Bros.

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Wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung an der TV-Folge „Animal Kingdom – In The Red“, deren Urheberrechte die Warner Bros. Entertainment GmbH innehat, wurde einer unserer Mandanten kürzlich durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Das Anbieten der gerügten TV-Folge sei ein Verstoß gegen §§ 97, 69c 19a UrhG.

Sondersituation Ferienwohnung:

Der Internetanschluss, über den die vermeintliche Urheberrechtsverletzung, also das Anbieten des Films in einer Tauschbörse, begangen worden sein soll, wird jedoch nur von den Gästen der durch unsere Mandantschaft angebotene Ferienwohnung genutzt. Auch wurden die Gäste darüber belehrt, dass diese die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten haben. Es stellt sich daher die Frage, wie Ferienwohnungs-, Hotel- oder Pensionsbetreiber mit einer urheberrechtlichen Abmahnung umgehen sollten.

Wichtig für Sie als Eigentümer von Ferienwohnungen oder Hotels:

Das Landgericht Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 18.08.2010 (Az: 2-6 S 19/09) entschieden, dass ein Hotelbetreiber nicht für Filesharing der Gäste haftet, sofern das WLAN-Netzwerk verschlüsselt wurde und die Gäste auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hingewiesen wurden. Ebenso hat das Amtsgericht Koblenz mit Urteil vom 18.06.2014 (Az: 116 C 145/14) entschieden.

Wichtig für Sie als Betreiber einer Ferienwohnung ist daher die Beachtung folgender Punkte:

  • Das WLAN-Netzwerk muss immer entsprechend der Sicherheitsstandards verschlüsselt sein

  • Ihre Gäste müssen darauf hingewiesen werden, dass diese die gesetzlichen Vorschriften zu beachten haben. Hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und erstellen für Sie rechtssichere Nutzungshinweise für Ihr WLAN-Netzwerk.

Andernfalls können Ihnen kostenintensive Abmahnungen drohen. In der uns vorliegenden Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wird so beispielsweise neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 619,50 € verlangt.

Beachten Sie auch unser beigefügtes Ratgebervideo, in dem wir ausführlich die Haftung von Hotel- und Ferienwohnungsbetreibern erläutern!

Haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten?

Wir stehen Ihnen gerne im gesamten Gebiet der Bundesrepublik mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Wir beraten Sie spezialisiert und fachlich fundiert
  • Wir betreuen unsere Mandanten eng und vertrauensvoll
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Die Transparenz hinsichtlich unserer Kosten ist uns sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Infos zu aktuellen Abmahnungen in unserer Kanzlei erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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